Die AfD wird sich gegen die Einstufung des Verfassungsschutzes als „gesichert rechtsextremistisch“ mit allen Mitteln wehren. Kein Wunder – sie hat empfindliche Folgen für die Partei. Ihr droht nicht nur ein Verbotsverfahren.

Der Zeitpunkt überrascht, der Beschluss eher nicht: Der Verfassungsschutz stuft die AfD als Gesamtpartei jetzt als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Auf der Skala der Demokratiefeindlichkeit hat die AfD aus Sicht der Behörde damit die dritte und höchste Stufe erreicht. Bereits 2019 hatte der Verfassungsschutz die Partei zunächst als Prüffall, 2021 dann als Verdachtsfall eingestuft und beobachtet.

Video | So begründet Nancy Faeser die AfD-Einstufung

Quelle: reuters

Wie gut begründet und juristisch sicher die neue Einstufung ist, lässt sich noch nicht sagen. Nur wenige kennen bisher das wohl rund 1.000 Seiten starke Gutachten, der Presse und der Öffentlichkeit teilt der Verfassungsschutz nur eine kurze Gesamtbewertung mit. Die AfD wird deswegen nun auf Attacke schalten, den Verfassungsschutz angreifen, das Gutachten in Zweifel ziehen und dagegen klagen. Jahre kann ein solcher Rechtsstreit anhalten, wie zuletzt die Verfahren um die Einstufung als Verdachtsfall zeigten.

Mit aller Macht wird die AfD sich auch deshalb wehren, weil die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ krasse Folgen für sie hat und langfristig gesehen das Ende der Partei bedeuten kann. Vor allem diese fünf Konsequenzen sind dabei relevant und in der Partei gefürchtet:

Unklar aber ist dabei vor allem, wie die Union sich positioniert. Ohne sie ist im Bundestag in der Frage kaum eine Mehrheit zu erreichen. Und entgegen mancher journalistischer Beiträge, die ein Verbotsverfahren schon als ausgemachte Sache sehen, gilt: Bisher standen CDU und CSU einem solchen Verfahren extrem skeptisch gegenüber, die Zahl der Befürworter im Bundestag lag im einstelligen Bereich. Ob und wie sehr das neue Gutachten das ändert, wird sich erst zeigen müssen. Gerade unter Unionspolitikern ist die Sorge groß, als ängstliche und drakonische Regierungspartei dazustehen, die einer sehr erfolgreichen Oppositionspartei den Garaus macht.

Auch unterhalb des Verbotsverfahrens kann die Einstufung als gesichert rechtsextrem massive Folgen haben. Der AfD könnte die staatliche Finanzierung gestrichen werden – sie würde damit Zuwendungen in Millionenhöhe und die wichtigste Grundlage für ihre Wahlkämpfe verlieren. Der Schritt klingt weniger invasiv, käme aber ebenfalls einem Ende der Partei gleich.

Gegen die NPD, die heute unter dem Namen „Die Heimat“ firmiert, wurden in der Vergangenheit zwei Verbotsverfahren geführt, die aus unterschiedlichen Gründen scheiterten. Anfang 2024 aber entschied das Bundesverfassungsgericht erstmals: Die Partei darf für zunächst sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden, sie ist außerdem nicht mehr von der Erbschafts-, Schenkungs- und Körperschaftssteuer befreit und Spenden an sie sind nicht mehr steuerbegünstigt.

Die Voraussetzungen für ein Streichen der Parteienfinanzierung auf diese Art sind ähnlich, wenn auch nicht komplett identisch, wie bei einem Parteiverbotsverfahren und die Hürden hoch. Der AfD müsste vor Gericht die Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen werden.

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