Die auf dem Boden von Konservendosen abgedruckten Zahlen- und Buchstabenkombinationen stiften häufig Verwirrung. Denn ein Haltbarkeitsdatum sieht eigentlich anders aus.

Wer einen Blick auf den Boden einer Konservendose wirft, wird feststellen, dass dort eine Reihe von Zahlen und Buchstaben aufgedruckt ist. Sind diese Informationen für den Verbraucher wichtig? Und was bedeutet der Code auf der Unterseite?

Die Angabe auf dem Boden von Konservendosen kann zu Verwirrung führen. Oft wird es als Mindesthaltbarkeitsdatum interpretiert. Das ist jedoch nicht korrekt. Denn bei der Zahlenreihe oder auch der Aneinanderreihung von Zahlen und Buchstaben handelt es sich um die sogenannte Los- oder Chargennummer.

Dieser Code soll die Verbraucher also nicht über die Haltbarkeit des Produkts informieren, sondern ermöglicht eine genaue Zuordnung zu einer bestimmten Produktionscharge. Das ist vorwiegend bei Rückrufen beziehungsweise Produktwarnungen wichtig. Denn dadurch können vom Rückruf betroffene Produkte eindeutig identifiziert werden.

Dabei umfasst eine Charge alle Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, die unter nahezu identischen Bedingungen produziert oder verpackt wurden – im Supermarkt werden sie meist in einer Stiege beziehungsweise in einem Karton in die Regale geräumt.

Der Erzeuger, Hersteller oder der Verpacker beziehungsweise Abfüller des Produkts bestimmt die Losnummer.

Das ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Regelung gibt es nicht.

In der Regel besteht die Losnummer jedoch aus einer Kombination aus Buchstaben und Ziffern und beginnt häufig mit dem Buchstaben „L“. In einigen Fällen wird jedoch auf den Buchstaben verzichtet.

Laut der Initiative Lebensmittelmitteldose kann die Chargennummer aus dem Produktionsdatum (Jahr, Tag im Jahr, Uhrzeit) sowie der Produktionslinie zusammengesetzt sein. In einigen Fällen drucken die Abfüller auch den Produktionscode auf die Dose auf.

Übrigens: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) steht meist hinter der Angabe „mindestens haltbar bis …“ oder MHD auf der Unterseite, der Oberseite oder auf der Papierbanderole. Das MHD wird in der Regel mit Tag, Monat und Jahr angegeben. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen: Bei Lebensmitteln, die nach der Abfüllung noch länger als 18 Monate haltbar sind, reicht die Angabe des Jahres aus. Wenn das Verfallsdatum mindestens drei Monate nach dem Datum der Abfüllung liegt, müssen nur der Monat und das Jahr des Verfalls angegeben werden. Bei einem früheren Verfallsdatum müssen die Hersteller Tag, Monat und Jahr angeben.

Verbraucherschützer raten: Verbraucher sollten also genau darauf achten, welche Angaben sie auf der Verpackung finden, um das MHD nicht mit der Losnummer zu verwechseln.

Share.
Exit mobile version