Im Auto dürfen längst nicht alle Gegenstände transportiert werden. Der ADAC warnt vor einer Sache, die viele Autofahrer nicht auf dem Schirm haben.

Für viele Menschen ist das Auto wie ein zweites Wohnzimmer. Doch Sie dürfen längst nicht alles darin transportieren und aufbewahren, was Ihnen in den Sinn kommt. Der ADAC warnt in einem Video ausdrücklich davor, bestimmte Messer im Fahrzeug mitzuführen. Damit sind allerdings nicht klassische Messer zum Schmieren von belegten Broten während eines Picknicks auf dem Autobahnparkplatz gemeint.

Zu den verbotenen Messertypen gehören Einhandmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge, die länger als zwölf Zentimeter ist. Taschenmesser sind in der Regel davon nicht betroffen. Wenn Sie bei einer Kontrolle nicht nachweisen können, dass Sie ein berechtigtes Interesse daran haben, das Messer mit sich zu führen – beispielsweise für die Arbeit, oder Sie haben ein Messer gekauft und bringen es nach Hause –, kann das zu saftigen Strafen führen. Denn die erwähnten Messer fallen unter das Waffengesetz. Ein Verstoß kann Geldstrafen bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.

Wichtig ist, dass Sie solche Messer in einem geschlossenen Behältnis mit sich führen; das Handschuhfach zählt nicht dazu.

Messer sind jedoch nicht die einzigen Gegenstände, bei denen Sie Ärger für den Transport bekommen könnten. Dazu zählen:

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