Den Zuschlag erhalten Erwerbsminderungsrentner seit Juli 2024, wenn ihre Rente in einem bestimmten Zeitraum begonnen hat. 7,5 Prozent obendrauf gibt es für all diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat, 4,5 Prozent, wenn die Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2019 begonnen hat.
