Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger?

„Es ist einfach unwürdig“


13.01.2025 – 17:00 UhrLesedauer: 3 Min.

Eine junge Frau reinigt einen Tisch (Symbolbild): Eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger ist umstritten. (Quelle: IMAGO / Rupert Oberhäuser)

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Wer Bürgergeld erhält, soll eine verpflichtende Gegenleistung erbringen, lautet die Forderung mancher Politiker dieser Tage. Ob dies angemessen wäre, bewerten Bürger sehr unterschiedlich.

Unions- und FDP-Politiker fielen in den vergangenen Tagen mit der Idee auf, für Empfänger von Bürgergeld solle eine Arbeitspflicht gelten. In Schwerin gibt es eine solche Regel bereits seit Kurzem: Wer eine vom Jobcenter zugesprochene Arbeit ablehnt, riskiert somit eine Leistungskürzung.

In Deutschland ist das bisher einmalig. In den Augen vieler t-online-Leser sollte die Maßnahme nicht nur in der mecklenburg-vorpommerischen Hauptstadt zur Anwendung kommen, sondern bundesweit in die Sozialgesetzbücher geschrieben werden. Zahlreiche andere halten von einer Arbeitspflicht hingegen nichts.

Johannes Gruyters schreibt: „Ich sehe es als sinnvoll an, einen gewissen Druck aufzubauen – im Rahmen des Grundgesetzes. Die Arbeitslosenzahlen steigen, obwohl überall Mitarbeiter gesucht werden. Allein aus diesem Grund komme ich zu der Einsicht: Es muss sich was bewegen.“ Ein-Euro-Jobs wieder aufleben zu lassen, hielte er für sinnvoll.

„Ich bin eine absolute Gegnerin einer Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger“, mailt Margret Ludewig-Stengert. „Es ist einfach unwürdig, arbeitslosen Menschen Faulheit und Drücken vor Arbeit zu unterstellen. Es ist Diskriminierung. Und von Bürgergeld kann man nicht in Saus und Braus leben.“ Der Fokus solle nach Ansicht der t-online-Leserin vielmehr auf Förderung und Begleitung bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt gelegt werden anstatt auf Zwang.

Michael Baecker vertritt eine andere Meinung: „Wir sollten in unserem Land nicht nur Rechte haben, sondern auch ein paar Pflichten. Die Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger ist doch eine vergleichsweise verantwortbare Forderung. Wenn das Grundgesetz es nicht erlaubt, sie zur Arbeit anzuhalten, dann sollte es in diesem Punkt mit der erforderlichen Mehrheit im Bundestag geändert werden.“

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„Ein großer Teil der Politiker, vor allem die Opposition, dämonisiert das Bürgergeld und ihre Empfänger“, beklagt Helga Schmidt. „Sie werden pauschal als Nichtsnutze verurteilt, ohne zu differenzieren. Es wird damit Stimmung gemacht, die leider bei vielen ankommt, weil sich nur wenige tatsächlich damit auseinandersetzen.“

Die meisten Leistungsbezieher hätten mit ihrer Situation zu kämpfen, und das Bürgergeld zu beantragen, mache schon wegen der strengen Regularien keinen Spaß, meint die t-online-Leserin: „Mit einer drohenden Arbeitspflicht kann man Menschen mit Sicherheit nicht motivieren. Der eine oder andere Politiker sollte sich mit Betroffenen auseinandersetzen.“

Jürgen Trarbach äußert: „Jede soziale Leistung sollte für den Empfänger eine Mitwirkungspflicht am Gemeinwesen bedingen. Das ist eigentlich selbstverständlich und braucht nicht mit Ausflüchten jeglicher Art in Abrede gestellt zu werden.“ Schließlich fordere das Sozialgesetzbuch von einer Leistung beziehenden Person, „sich in einer Gemeinschaft, die ihr Dasein garantiert, irgendwie nützlich zu machen“.

Nur wer eine Gegenleistung für sein kostenloses Dasein schaffe, verhalte sich solidarisch, könne Anerkennung finden und seine Würde wahren. „Wer diese Solidarität nicht erbringen will, hat kein Recht, sich über Kritik an seinem Sozialverhalten zu beschweren.“

Carsten Linnemann: Der CDU-Generalsekretär unterstützt die Arbeitspflicht für Empfänger von Bürgergeld. (Quelle: IMAGO/Bernd Elmenthaler/imago)

„Auf keinen Fall sollte es eine Arbeitspflicht geben, das hat den Geschmack von Arbeitslager“, findet Gerd Ludwig. „Erst fördern, dann fordern“ sollte seiner Ansicht nach die Devise lauten. „Aber Arbeitspflicht ist kein Fördern“, betont der t-online-Leser. Die Langzeitarbeitslosen, die er kenne, hätten mehrheitlich psychische oder soziale Probleme, die sie an einer Arbeitsaufnahme hinderten – es gehe weniger um den bloßen Unwillen.

Eine, auf die das zutrifft, ist die Tochter von Barbara. „Sie ist ungewollt in diese Lage geraten und würde garantiert lieber arbeiten gehen, kann sie aber aus gesundheitlichen Gründen nicht. Sie hat keine Behinderung, denn ihre Krankheit ist psychischer Art“, erzählt die Rentnerin über ihre 38-jährige Tochter.

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