Das Ausbildungsgehalt reicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts kaum aus. Ist ein Nebenjob erlaubt? Wir verraten es Ihnen.
Wer sich gegen eine Ausbildung entscheidet, bekommt beim Eintritt in den Beruf zunächst mehr Geld. Nachteil hierbei ist, dass ungelernte Kräfte weniger verdienen als Fachkräfte, die erfolgreich eine Ausbildung abgeschlossen haben. Zudem fällt es als ungelernte Kraft schwer, einen Arbeitsplatz zu erhalten – selbst mit Berufserfahrung. Aber wie lässt sich die Ausbildungszeit finanzieren? Ist es überhaupt erlaubt, nebenbei Geld zu verdienen? Wir zeigen es Ihnen.
Grundsätzlich dürfen Sie während Ihrer Ausbildung einen Nebenjob annehmen, wenn Sie Ihren Ausbildungsbetrieb darüber informieren. Ein grundlegendes Verbot ist unzulässig, allerdings darf Ihr Nebenjob keine Konkurrenztätigkeit sein. Außerdem muss sichergestellt sein, dass Sie Ihre Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag durch den Nebenjob nicht vernachlässigen.
Während Ihres gesetzlichen Urlaubs dürfen Sie keine Nebenerwerbstätigkeit ausüben, denn der Urlaub dient Ihrer körperlichen und psychischen Erholung. Gleiches gilt, wenn Sie sich krankgemeldet haben. Sie dürfen der Ausbildung nicht fernbleiben und gleichzeitig bei einem anderen Arbeitgeber tätig werden. Beachten Sie diese Punkte, ist ein Nebenjob erlaubt.
Wichtig zu wissen: Sie benötigen keine explizite Genehmigung Ihres Ausbildungsbetriebs. Sie unterliegen aber der Informationspflicht und müssen Ihre Nebentätigkeit mitteilen.
Geht es nicht um Sie, sondern Ihr minderjähriges Kind, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses besagt, dass Auszubildende nicht mehr als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Die Schulzeit an der Berufsschule zählt zur Arbeitstätigkeit dazu. Werden diese Zeiten bereits durch die Ausbildung abgedeckt, darf kein Nebenjob ausgeführt werden. Ab dem 18. Geburtstag sind maximal 48 Stunden pro Woche und Arbeit an sechs Tagen erlaubt.
Büros putzen, an der Bar aushelfen oder Regale auffüllen sind Standard-Nebenjobs, die Sie auch parallel zur Ausbildung ausüben dürfen. Immer mehr Menschen wählen allerdings einen anderen Weg und verdienen im Internet zusätzliches Geld. Vieles davon funktioniert nicht sofort, sondern braucht eine Planungsphase. Wir stellen Ihnen beliebte Möglichkeiten vor, mit denen Menschen Geld im Netz verdienen:
Die meisten dieser Möglichkeiten liefern kein beständiges Einkommen. Möchten Sie als Minijobber arbeiten, aber zu Hause bleiben, suchen Sie gezielt nach Remote-Jobs. Diese werden von immer mehr Firmen angeboten. Denken Sie auch an finanzielle Hilfsmöglichkeiten wie Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld. Leben Sie nicht mehr zu Hause, sind aber unter 28 Jahre alt, kann das Kindergeld unter Umständen direkt an Sie gezahlt werden.