Bei Arbeitslosigkeit können Sie sich mit einem Minijob etwas hinzuverdienen. Doch Achtung: Ab einer gewissen Grenze kürzt Ihnen die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld.

Haben Sie Ihre Arbeit verloren und beziehen Arbeitslosengeld, möchten Sie womöglich noch Geld hinzuverdienen. Das ist grundsätzlich möglich. Es kann aber sein, dass Ihr Gehalt mit Ihrem Arbeitslosengeld verrechnet wird. Wir erklären, was Sie beachten sollten, wenn Sie in der Arbeitslosigkeit einen Minijob aufnehmen möchten und welche Freibeträge gelten.

Arbeitslosigkeit ist im Sozialgesetzbuch (SGB) definiert. Laut § 16 Absatz 1 SGB III gelten Sie als arbeitslos, wenn

  • Sie vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und sich dabei von der Agentur für Arbeit helfen lassen und
  • sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben.

Beziehen Sie Arbeitslosengeld, müssen Sie einen Nebenjob bei der Agentur für Arbeit anmelden. Dabei gilt: Sie dürfen nur weniger als 15 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten. Andernfalls müssen Sie sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.

Verdienen Sie in Ihrem Nebenjob zu viel, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt. Bis zu einem Freibetrag von 165 Euro im Monat erleiden Sie keine Einbußen.

  • Beispiel: Verdienen Sie 538 Euro netto im Monat dazu (Minijobgrenze 2024), zieht die Arbeitsagentur 373 Euro (538 Euro minus 165 Euro = 373 Euro) von Ihrem Arbeitslosengeld ab.

Bevor Sie einen Nebenjob aufnehmen, wenden Sie sich am besten an die zuständige Arbeitsagentur und fragen Sie nach möglichen Folgen für Ihr Arbeitslosengeld.

Wenn Sie mehr Geld hinzuverdienen möchten, können Sie den Freibetrag mit sogenannten Werbungskosten erhöhen. Das sind etwa Fahrtkosten oder Ausgaben für Material, das Sie für Ihren Minijob benötigen.

  • Beispiel: Verdienen Sie 538 Euro netto im Monat dazu und geben Sie 20 Euro als Fahrtkosten an, erhöht sich Ihr Freibetrag auf 185 Euro. Die Arbeitsagentur zieht Ihnen folglich nur 353 Euro von Ihrem Arbeitslosengeld ab.

Sie können den Nebenjob und die Werbungskosten hier online anzeigen. Ihr Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die Bescheinigung über Nebeneinkommen elektronisch an die Arbeitsagentur zu übermitteln. Arbeiten Sie neben Ihrer Arbeitslosigkeit in einem Privathaushalt, darf Ihr Arbeitgeber diesen Papiervordruck nutzen.

Sollten Sie hingegen Bürgergeld beziehen (früher Hartz IV), sind nur die ersten 100 Euro anrechnungsfrei – 100 Euro ist also der Freibetrag.

Dieser Freibetrag erhöht sich, wenn Sie mehr verdienen: Sollten Sie zwischen 100 und 520 Euro mit einem Minijob bei Arbeitslosigkeit hinzuverdienen, gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 20 Prozent des Gehaltes in dieser Spanne.

Bei einem Einkommen zwischen 520 und 538 Euro kommt ein zusätzlicher Freibetrag von 30 Prozent auf das verbleibende Einkommen obendrauf.

  • Beispiel für einen 538-Euro-Job: Ausgangsbasis ist der Freibetrag von 100 Euro. Dieser erhöht sich zunächst um das Ergebnis von 20 Prozent auf Ihr Einkommen zwischen 100 und 520 Euro, also um 84 Euro (20 Prozent von 420 Euro). Außerdem steigt er um weitere 5,40 Euro (30 Prozent auf das Einkommen zwischen 520 und 538 Euro). Insgesamt gilt für Sie damit ein Freibetrag von 189,40 Euro (100 Euro + 84 Euro + 5,40 Euro). Die Differenz von 538 Euro und 189,40 Euro, also 348,60 Euro, zieht Ihnen die Arbeitsagentur vom Bürgergeld ab.

Auch beim Bürgergeld können Sie den Freibetrag für Ihr Nebeneinkommen erhöhen, wenn Sie Werbungskosten haben. Dafür muss Ihr Monatseinkommen mehr als 400 Euro betragen.

Da sich der Mindestlohn 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht, steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Sie liegt dann bei 556 Euro im Monat. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ja, Sie können auch einen kurzfristigen Minijob annehmen, wenn Sie arbeitslos sind. Bei dieser Saisonarbeit müssen Sie jedoch einiges beachten, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Am besten lassen Sie sich vorher bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beraten. Kurzfristige Minijobs sind auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet.

Rein finanziell liegt das im Auge des Betrachters. Es mag zwar zunächst ungerecht erscheinen, dass die Arbeitsagentur Ihr Arbeitslosengeld kürzt, sofern Sie über die Freibeträge hinaus hinzuverdienen. Allerdings können Sie so immerhin Ihr Arbeitslosengeld oder Bürgergeld aufbessern, um sich etwas mehr leisten zu können.

Doch der finanzielle Aspekt ist nicht alles: Gleichzeitig erhöhen Sie auch Ihre Chancen, einen neuen Job zu finden. Denken Sie etwa daran: Womöglich wird in der Firma, in der Sie minijobben, bald eine Teil- oder Vollzeitstelle frei – und Sie als Minijobber haben dort schon Erfahrung gesammelt.

Ja, und die sind sogar höher. Wer Arbeitslosen- oder Bürgergeldempfänger ist und für eine ehrenamtliche Tätigkeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhält, für den sind im Jahr bis zu 3.000 Euro anrechnungsfrei. Beachten Sie aber, dass die verschiedenen Freibeträge nicht zusammengerechnet werden, wenn Sie sowohl einen Minijob ausüben als auch ehrenamtlich tätig sind.

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