Sie fahren auf der Autobahn und plötzlich leuchtet auf einer digitalen Anzeigetafel vor Ihnen ein rotes X auf. Viele wissen nicht: Dieses Zeichen sollten Sie ernst nehmen.

Was viele nicht wissen: Die Tempolimits, Überholverbote, Stauinformationen und andere Hinweise sind keine freundlichen Fingerzeige, sondern verpflichtend für alle Verkehrsteilnehmer.

Ein rotes X über einer oder mehreren Fahrbahnen, auch „kreuzende Schrägbalken“ genannt, gehört dazu. Viele Autofahrer halten sich nicht daran, doch das kann ernsthafte Konsequenzen haben. Unter anderem hat die Polizei Mittelfranken bereits auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Die Bedeutung des sogenannten Dauerlichtzeichens: Keine Weiterfahrt auf dieser Spur, sie ist gesperrt.

Wer dieses Zeichen sieht, wird über der betroffenen Spur vorher schon gelbe Pfeile gesehen haben, die auf die anderen Fahrbahnen weisen. Das bedeutet: Sobald Sie diese Pfeile sehen, sollten Sie die Spur wechseln. Das Reißverschlussverfahren gilt hier nicht, Sie können sich also jederzeit einordnen.

Leuchten über Ihrer Spur schon rote Kreuze, ist es höchste Zeit, sie zu verlassen: Das X wird meist vor Unfall- oder Gefahrenstellen eingeblendet. Mit der gesperrten Spur soll beispielsweise der Weg für Rettungskräfte freigehalten werden, oder eine Unfallstelle ist noch nicht durch die Polizei abgesichert worden.

In Großstädten gibt es zu Hauptverkehrszeiten außerdem manchmal Spuren, die je nach Tageszeit nach Bedarf ins Zentrum hinein oder aus dem Zentrum heraus führen. Die roten Kreuze dienen dazu, diese Fahrbahn vorab zu leeren, bevor sich für den Gegenverkehr freigegeben wird. Wenn Sie hier weiterfahren, bringen Sie sich und andere Menschen in Gefahr.

Wenn Sie durch einen Blitzer oder die Polizei erwischt werden, kostet Sie das nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro. Auf Ihrem Punktekonto in Flensburg landet außerdem noch ein Punkt. Wenn Sie mit Ihrem Verhalten auch noch andere Menschen gefährden, gibt das 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Wenn Sie einen Unfall verursachen, sind 240 Euro fällig – plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.

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