Wichtig für Selbstständige
Kleinunternehmer und Steuern – das müssen Sie beachten
21.05.2025 – 03:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Kleinunternehmer sind Selbstständige mit wenig Umsatz. Bei ihrer Besteuerung ergeben sich ein paar Besonderheiten. Wir klären, welche das sind.
Erwirtschaften Selbstständige mit ihrer Arbeit nur ein niedriges Einkommen, können sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bringt in steuerlicher Hinsicht Vereinfachungen mit sich. Aber welche Steuern zahlt man als Kleinunternehmer überhaupt? Wir klären auf und zeigen, worauf Kleinunternehmer noch achten müssen.
Für das Jahr 2025 wurden die Bedingungen für die Kleinunternehmereigenschaft verändert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Ab sofort gilt ein Selbstständiger als Kleinunternehmer, wenn er im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz erwirtschaftet hat. Außerdem darf der Gesamtumsatz des laufenden Jahres 100.000 Euro nicht übersteigen.
Neugründer starten somit immer erst einmal als Kleinunternehmer. Jedoch ist es möglich, bereits vorher auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung zu verzichten und stattdessen die Regelbesteuerung anzuwenden. Diese Entscheidung ist aber für fünf Jahre bindend.
Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes erlaubt Kleinunternehmern, ihre Waren und Dienstleistungen ohne Mehrwertsteuer zu verkaufen. Sie führen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab und müssen deshalb auch keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Eine Umsatzsteuererklärung am Jahresende ist ebenfalls nicht mehr nötig.
Im Gegenzug dürfen Kleinunternehmer bei Waren oder Dienstleistungen, die sie von Lieferanten oder anderen Dienstleistern beziehen, die Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurückfordern. Sie bezahlen die Bruttokosten und haben dadurch höhere Ausgaben. Für Selbstständige mit wenig Wareneinsatz ist dieses Konzept dennoch sehr lohnenswert, weil es viele Vorgänge vereinfacht.
Die Umsatzsteuerbefreiung hat zur Folge, dass Kleinunternehmer nicht verpflichtet sind, eine E-Rechnung auszustellen; Rechnungen im Papierformat oder als PDF sind weiterhin erlaubt. Dass die Kleinunternehmerregelung angewandt wird, muss jedoch auf allen Rechnungen angegeben werden. Ein genauer Wortlaut ist nicht vorgegeben, aber § 19 UStG muss erwähnt werden.
Das Kleingewerbe ist keine eigene Rechtsform. Die Steuern, die auf die Gewinne gezahlt werden, sind dieselben wie bei anderen Unternehmen auch. Abhängig von der Rechtsform zahlen Kleinunternehmer Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer.
Maßgeblich ist die Höhe des zu versteuernden Einkommens (was das ist, lesen Sie hier). Vom Gewinn können Kleinunternehmer – so wie andere Unternehmer auch – ihre betrieblichen Ausgaben sowie Kosten für ihre berufliche und private Absicherung abziehen. Liegt das so errechnete Einkommen über dem Freibetrag, werden Steuern fällig.