Wenn Sie eine Bestellung im Internet aufgeben, ist das noch kein Kaufvertrag. Wann und wie entsteht dieser? Das erklären wir Ihnen.

Eine Onlinebestellung gibt man mit der Absicht auf, einen Artikel zu erwerben. Manchmal kommt es vor, dass trotzdem kein Kaufvertrag zustande kommt. Vielleicht hat der Lieferant die Ware nicht mehr auf Lager oder der angegebene Preis war ein Fehler. Ärgerlich, aber nicht zu ändern. Mit Ihrem Kaufversuch entsteht noch kein Kaufvertrag, das passiert erst später. Ein Überblick.

Damit ein von Ihnen abgeschlossener Kaufvertrag rechtsgültig ist, braucht es ein Angebot und die Annahme dieses Angebots. Einfach gesagt ist es nötig, dass Käufer und Verkäufer identische Absichten haben.

Legen Sie im Onlineshop ein Produkt in den Warenkorb und kaufen es, geben Sie ein Kaufangebot an. Erst wenn der Verkäufer Ihnen eine Kaufbestätigung zuschickt, ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Eine E-Mail, dass die Bestellung eingegangen ist, bestätigt den Kauf hingegen nicht.

Zu unterscheiden ist zwischen der ersten Willenserklärung durch den Verkäufer und der ersten Willenserklärung durch den Käufer. Unterbreitet der Verkäufer ein aktives Angebot zu einem bestimmten Preis und Sie kaufen es, stammte die erste Willenserklärung vom Verkäufer. Ein gutes Beispiel ist eine Festpreisauktion im Internet. Der Verkäufer bietet sein Produkt aktiv an, Sie schlagen zu und die Ware gehört Ihnen.

Bestellen Sie hingegen ohne ein direktes Angebot ein Produkt von einer Website im Internet, erklären Sie zuerst Ihren Willen. Dieser wird vom Verkäufer bestätigt oder abgelehnt. Der Verkäufer hat zu diesem Zeitpunkt noch die Möglichkeit, Ihren Bestellwunsch abzulehnen.

Je nachdem wie Käufer und Verkäufer zueinander stehen und welche speziellen Regelungen getroffen werden, gilt es, zwischen folgenden Kaufverträgen zu unterscheiden:

Unabhängig von der Art des Kaufvertrags gibt es bindende Vorschriften, an die sich Käufer und Verkäufer halten müssen. Weicht eine Partei von diesen Regelungen ab, ist das als Vertragsbruch zu werten.

In §§ 433 ff. des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Kaufverträge in Deutschland eindeutig geregelt. Als Käufer, aber auch als Verkäufer unterliegen Sie gesetzlichen Pflichten, die einzuhalten sind. Erfüllen Sie diese nicht, werden Sie vertragsbrüchig:

Mit dem Abschluss eines Kaufvertrags gehen beide Parteien Verpflichtungen ein und erwerben Rechte. Als Verkäufer haben Sie Anspruch auf korrekte Bezahlung, als Käufer steht Ihnen die erworbene Ware zu. In Deutschland gibt es keine Abweichungen bei Vertragsabschlüssen, da sämtliche Bedingungen im BGB klar verankert sind.

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