Bis zum Jahresende können Sie noch viel für Ihre Finanzen tun. Wer jetzt wichtige Anträge stellt und Geld zum richtigen Zeitpunkt ausgibt, spart Steuern.

Geschenke einpacken, Plätzchen backen, dekorieren – zum Jahresende geht es bei vielen Menschen hektisch zu. Doch bei all dem Stress sollten Sie Ihre eigenen Finanzen nicht aus dem Blick verlieren.

Denn bis zum 31. Dezember können Sie noch einiges tun, um Steuern zu sparen – etwa mit geschickt geplanten Ausgaben. Klingt paradox, kann sich aber kräftig lohnen. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Ihre Steuerklasse optimal gewählt ist, ob Sie alle wichtigen Anträge gestellt haben und ob Sie womöglich noch schnell heiraten sollten. Alle Tipps im Überblick.

Jeder Beschäftigte kann im Steuerjahr 2024 pauschal 1.230 Euro Werbungskosten geltend machen. Das nennt sich Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Mit jedem Euro, den Sie bei Ausgaben für den Job über dieser Grenze liegen, sparen Sie Steuern. Es kann sich also lohnen, Kosten vorzuziehen. Das gilt insbesondere, wenn Sie mit Ihren Ausgaben knapp unter dem Pauschbetrag liegen.

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Sie könnten zum Beispiel versuchen, eine Rechnung für eine 2025 geplante Fortbildung noch im Jahr 2024 zu bezahlen. Denn für den Fiskus zählt der Zeitpunkt, an dem das Geld fließt. Für teure Elektrogeräte wie Smartphones und Arbeitsmittel wie Schreibtische können Sie Ausgaben bis zu einem Kaufpreis von 952 Euro brutto voll absetzen. Was mehr kostet, müssen Sie über mehrere Jahre verteilt abschreiben. Für Computer und Zubehör wie Drucker, Headsets und berufsbezogene Software gilt seit 2021 gar keine Preisgrenze mehr.

Achtung: Ob es sich lohnt, Kosten vorzuziehen, hängt auch davon ab, was Sie im kommenden Jahr verdienen werden. Steht zum Beispiel eine Beförderung an, durch die Sie 2025 deutlich mehr verdienen, kommen höhere Steuerzahlungen auf Sie zu. Durch diese Steuerprogression ist dann allerdings auch der Steuerspareffekt für Sie höher – und es kann sinnvoll sein, mit den Ausgaben bis 2025 zu warten. Was Steuerprogression genau ist, lesen Sie hier.

Als Werbungskosten zählen alle Ausgaben für Ihren derzeitigen oder künftigen Job. Das sind unter anderem:

  • Arbeitsmittel wie Laptop, Smartphone, Bürostuhl
  • Telefonkosten
  • Reisekosten
  • Pendlerpauschale
  • Arbeitszimmer

Gut zu wissen: Steuerzahler können auch 2024 die Homeoffice-Pauschale weiter nutzen. Wer beispielsweise im Wohnzimmer, der Küche oder im WG-Zimmer gearbeitet hat, kann maximal 210 Tage geltend machen und dafür 6 Euro pro Tag anrechnen lassen. Wer über ein echtes Arbeitszimmer verfügt, hat mehr Spielraum. Lesen Sie hier, wann Sie ein Arbeitszimmer absetzen können.

Handwerkerkosten richtig planen

Nicht nur für den Job lohnt es sich, Geld zum richtigen Zeitpunkt auszugeben. Auch wer einen Handwerker beauftragt, sollte genau rechnen. Bis zu 6.000 Euro können Sie pro Jahr steuerlich geltend machen. 20 Prozent davon erkennt das Finanzamt an – also maximal 1.200 Euro. Um in den Genuss der höchsten steuerlichen Abschreibung zu gelangen, kann es sich also auch hier lohnen, Ausgaben vorzuziehen – etwa indem Sie Arbeiten schon 2024 anzahlen.

Das Finanzamt erkennt Kosten für Reparaturen, Renovierungs- sowie Sanierungsarbeiten an, die ein Handwerker am Haus, in der Wohnung, im Garten, in der Garage oder an Geräten im Haushalt erledigt hat. Wichtig, damit die Aufwendungen abzugsfähig sind: Der Handwerker muss eine Rechnung stellen und Materialkosten separat ausweisen. Sie müssen den Betrag zudem überweisen. Lesen Sie hier, wo Sie Handwerkerkosten in der Steuererklärung eintragen.

Wie viele Steuern Sie mit zusätzlichen Ausgaben genau sparen, können Sie sich zum Beispiel vom Steuerrechner der Stiftung Warentest ausrechnen lassen.

Jeder muss bei Kosten für die Gesundheit einen Eigenanteil tragen. Die Grenze der sogenannten zumutbaren Belastung berechnet sich individuell – je nach Familienstand und Einkommen. Hier kann es sinnvoll sein, Krankheitskosten aus zwei Jahren zu bündeln. Ihre zumutbare Belastung können Sie zum Beispiel mit diesem Rechner der Stiftung Warentest ermitteln.

Wenn Sie im Jahr 2024 bereits größere außergewöhnliche Belastungen hatten, sollten Sie prüfen, ob Sie sich die teure Zahnbehandlung, Medikamentenbestellungen oder eine neue Brille noch in diesem Jahr leisten wollen. Wer hingegen noch keine größeren außergewöhnlichen Belastungen hatte, kann Aufwendungen gegebenenfalls auf 2025 verlagern – so es keine akut notwendigen Behandlungen sind.

Beschäftigen Sie eine Reinigungskraft, haben Sie Kosten für die Pflege eines Angehörigen in Ihrem Haushalt oder für eine private Kinderbetreuung, können Sie diese haushaltsnahen Dienstleistungen bis maximal 20.000 Euro steuerlich geltend machen. So zahlen Sie bis zu 4.000 Euro im Jahr weniger.

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