Ein neues Verbot wurde ins Schulgesetz aufgenommen. Doch nicht alle Hamburger Parteien waren dafür.
In Hamburgs Schulen wird künftig das Tragen von Gesichtsverhüllungen im Unterricht verboten. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde am Mittwoch in der Bürgerschaft beschlossen. Die CDU- und AfD-Fraktionen unterstützten den Antrag, während die Linke-Fraktion dagegen stimmte.
Durch die Gesetzesänderung sind Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verhüllen, künftig untersagt. „Schule und Gesichtsverhüllung verträgt sich nicht“, erklärte Nils Hansen, Schulexperte der SPD-Fraktion. Für eine gute Kommunikation sei es wichtig, das Gesicht des Gegenübers sehen zu können. Hansen betonte, dass dies an Hamburgs Schulen bereits gelebte Praxis sei, jedoch nun auch rechtlich abgesichert werde.
Zehn Fälle in Hamburg bekannt
Der Antrag der Regierungsfraktionen reagiert auf ein Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020. Das Gericht hatte entschieden, dass einer damals 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers nicht untersagt werden könne, da eine gesetzliche Grundlage fehlte.
Aktuell sind in Hamburg etwa zehn Fälle bekannt, in denen Mädchen mit Gesichtsschleiern am Unterricht teilnehmen. „Auch wenn es sich um Einzelfälle handelt, ist eine gesetzliche Regelung notwendig“, so Hansen weiter. Das Tragen von Kopftüchern sowie Schutzmasken aus Infektionsgründen bleibt weiterhin erlaubt, ohne dass ein Attest oder Antrag erforderlich ist.
Dominik Lorenzen, Fraktionschef der Grünen, betonte, dass der Antrag so angepasst wurde, dass er kein „Maskenverbot durch die Hintertür“ darstelle. Die Bedeutung des Infektionsschutzes sei eine Lehre aus der Corona-Pandemie.
Linke sieht Vorgang kritisch
Insa Tietjen, religionspolitische Sprecherin der Linksfraktion, warnte vor „gravierenden Folgen“ für die betroffenen Schülerinnen, insbesondere wenn diese nicht mehr schulpflichtig seien. Ihr Antrag auf weitere Beratungen im Schulausschuss wurde jedoch abgelehnt.
Ein Zusatzantrag der AfD, auch den Hidschāb zu verbieten, fand keine Mehrheit. Alexander Wolf, schulpolitischer Sprecher der AfD, begrüßte jedoch grundsätzlich den Vorschlag der Regierungsfraktionen, da gesichtsverhüllende Kleidung die Kommunikation und Integration in eine freiheitlich-säkulare Gesellschaft gefährde.
Richard Seelmaecker, Justizexperte der CDU-Fraktion, erinnerte daran, dass seine Fraktion bereits 2017 ein Verbot der Vollverschleierung in allen öffentlichen Bereichen gefordert hatte.
Die Diskussion um Verschleierung im Schulunterricht wird in Deutschland regelmäßig geführt. Da Bildung Ländersache ist, sind die Regelungen uneinheitlich. Bayern und Niedersachsen hatten 2017 als erste Bundesländer die vollständige Gesichtsverhüllung an Schulen verboten.
Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein folgten 2020 nach einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts. Nordrhein-Westfalen und Bremen sahen bisher keinen Bedarf für eine gesetzliche Verschärfung.