Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Die Hälfte der mindestens 598 Sitze im Bundestag wird durch die Wahl der von den Parteien auf Landeslisten aufgestellten Kandidaten vergeben (Zweitstimmen), die andere Hälfte durch die Wahl von Personen in 299 Wahlkreisen (Erststimmen). Das deutsche Wahlsystem macht es einer Partei schwer, allein eine Regierung zu bilden – daher ist eine Koalition eher die Regel. Um Komplikationen bei der Mehrheitsbildung durch die Präsenz von Klein- und Kleinstparteien zu verhindern, schließt eine sogenannte Fünf-Prozent-Hürde Parteien aus, die weniger als fünf Prozent der Stimmen im Bundestag vertreten.
Im 20. Deutschen Bundestag sind acht Parteien mit 735 Abgeordneten vertreten: SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD, BSW und Die Linke. Seit der ersten Bundestagswahl 1949 bilden die CDU und ihre Schwesterpartei CSU, die nur in Bayern vertreten ist, eine einzige Fraktion im Bundestag.