Ein kaputtes Bremslicht, das kann schnell passieren. Kein Problem – mit diesen Tipps reagieren Sie richtig und vermeiden ärgerliche Strafzettel.

Um mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, muss es laut Paragraf 53 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die vorgeschriebene Beleuchtung verfügen. Doch was können Sie tun, wenn Sie plötzlich feststellen, dass Ihr Bremslicht nicht mehr funktioniert? Ein Überblick.

Es können Ihnen für das Fahren mit einem defekten Bremslicht Sanktionen drohen, denn als Fahrzeugführer haben Sie dafür zu sorgen, dass die Beleuchtung Ihres Kraftfahrzeugs funktionstüchtig ist. Allerdings stellt das laut Bußgeldkatalog lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Sie erwischt werden, sollten Sie daher mit einer Geldbuße in Höhe von 15 Euro rechnen.

Verursachen Sie allerdings einen Auffahrunfall und es stellt sich heraus, dass Ihr Bremslicht defekt war, kann das auch Folgen für Ihren Versicherungsschutz haben. Der Versicherer kann im schlimmsten Fall von einer Teilschuld ausgehen: Prinzipiell sind Sie vor Antritt der Fahrt dazu verpflichtet, die Bremsleuchten auf ihre Funktionsfähigkeit zu kontrollieren.

Ein Kraftfahrzeug mit einem kaputten Bremslicht stellt eine unmittelbare Gefahr im Straßenverkehr dar. Die nachfolgenden Fahrzeuge können nicht erkennen, ob und wann Sie bremsen – so kann es zu Auffahrunfällen kommen. Wenn Sie die Bremse betätigen, müssen alle drei Leuchten links, rechts und am Kofferraum in der Mitte leuchten. Ist das nicht der Fall, kann das verschiedene Ursachen haben:

In jedem Fall muss die Ursache schnellstens behoben werden. Das können Sie mit dem richtigen Know-how selber erledigen oder einen Fachmann beauftragen.

Es spricht nichts dagegen, dass Sie das defekte Bremslicht oder die Sicherung selbst austauschen. Möglicherweise liegen die Ursachen aber auch an der allgemeinen Elektrik und sind nicht leicht allein zu beheben. Dann benötigen Sie die Hilfe einer Fachwerkstatt – für Ihre Sicherheit ist eine funktionierende Beleuchtung entscheidend.

Sollte es sich bei der Ursache um eine Kleinigkeit wie das Wechseln der LED-Leuchte handeln, so können Sie in der Werkstatt mit Kosten in Höhe von circa 20 Euro rechnen. Sind die Gründe allerdings vielfältiger und müssen erst noch aufwendig gesucht werden, kann der Betrag auch schnell dreistellig werden.

Hinweis: Wenn Ihre Bremslichter defekt sind und ein TÜV-Termin ansteht, so handelt es sich hier um keine Kleinigkeit – in einem solchen Fall erhalten Sie keine Plakette, da Ihr Fahrzeug nicht verkehrssicher ist. Stellen Sie also bereits vor der Hauptuntersuchung (HU) sicher, dass alles ordnungsgemäß funktioniert.

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