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Neues Jahr, neue Regeln. Das gilt auch bei der Rente. Auf welche Verbesserungen Sie sich freuen können und wo die Regeln strenger werden.

Ab dem 1. Januar 2025 treten zahlreiche Neuerungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft, die sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner betreffen. t-online hat die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Rentnerinnen und Rentner können im kommenden Jahr mit mehr Geld rechnen. Laut dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung sollen die Renten zum 1. Juli bundesweit um rund 3,5 Prozent steigen. Wie viel mehr Rente Ihnen das in Euro und Cent bringen würde, zeigt diese Tabelle.

Die Daten sind jedoch nur vorläufig, Klarheit gibt es erst im Frühjahr 2025. Die Deutsche Rentenversicherung selbst hatte zuletzt mitgeteilt, dass die Erhöhung wegen des steigenden Beitragssatzes in der Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte stärker ausfallen dürfte (mehr dazu hier).

Achtung: Eine Rentenerhöhung kann dazu führen, dass Sie mehr oder erstmals Steuern zahlen müssen. Warum das so ist, lesen Sie hier.

Steigende Renten können also dafür sorgen, dass Sie mit Ihren Bezügen in die Steuerpflicht rutschen, doch ein höherer Grundfreibetrag wirkt dem entgegen. Denn das Einkommen, bis zu dem Sie keine Steuer zahlen müssen, soll 2025 auf 12.096 Euro steigen. Erst wenn Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen über diesem Betrag liegen, fällt für Sie Einkommensteuer an. Lesen Sie hier, was das zu versteuernde Einkommen genau ist.

Aktuell müssen Neurentner ihre Rente noch nicht voll besteuern. Ein Teil davon bleibt dank des sogenannten Rentenfreibetrags steuerfrei. Dieser sinkt allerdings ab 1. Januar 2025 von 17 auf 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente. Davon sind also 83,5 Prozent steuerpflichtig.

Der Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent gilt für im Jahr 2025 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Mehr zur Rentenbesteuerung lesen Sie hier.

Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen: Für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze künftig bei rund 19.661 Euro. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung steigt die Grenze auf etwa 39.322 Euro. Bei klassischen sowie vorgezogenen Altersrenten gibt es schon seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.

Die Absicherung bei Erwerbsminderung wird durch die sogenannte Zurechnungszeit verbessert. Diese Regelung sorgt dafür, dass Zeiten bis zu einem festgelegten Alter so angerechnet werden, als hätte die betroffene Person weiterhin Beiträge auf Basis ihres bisherigen Einkommens gezahlt. 2025 endet die Zurechnungszeit bei Rentenbeginn mit 66 Jahren und zwei Monaten. Bis 2031 wird sie schrittweise an das reguläre Rentenalter von 67 Jahren angepasst.

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise weiter an. Für den Geburtsjahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und vier Monaten. Ab dem Jahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr. Auch die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren – früher bekannt als „Rente mit 63“ – wird schrittweise angehoben und erreicht 2025 für den Jahrgang 1961 das Alter von 64 Jahren und sechs Monaten.

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, hat ab dem Alter von 63 Jahren Anspruch auf eine Altersrente mit Abschlägen. Die Höhe der Abschläge steigt mit dem regulären Rentenalter. Für den Jahrgang 1962 beträgt der Abschlag bei einer frühestmöglichen Rente mit 63 Jahren 13,2 Prozent.

Erstmals gelten 2025 in der Rentenversicherung einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen für ganz Deutschland. Die Unterscheidung zwischen West und Ost ist damit aufgehoben. Sie steigen auf monatlich 8.050 Euro. Auch die Bezugsgröße wird vereinheitlicht und beträgt 3.745 Euro. Sie bildet das Durchschnittsentgelt in Deutschland aus dem vorvergangenen Kalenderjahr ab und wird in der Sozialversicherung für verschiedene Berechnungen genutzt.

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe Ihres Einkommens Sie Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung zahlen müssen. Lesen Sie hier, welche Grenzen 2025 für die anderen Sozialversicherungen gelten.

Möchten Sie 2025 freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um Ihre späteren Bezüge aufzubessern, können Sie dafür jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 103,42 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro im Monat wählen. Im Jahr 2024 lagen die Werte noch niedriger: bei mindestens 100,07 Euro monatlich und höchstens 1.404,30 Euro im Monat. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie Rentenpunkt kaufen können.

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