Eine Urne zu überführen, ist eine sensible Aufgabe. Was ist dabei wichtig? Hier erfahren Sie, welche Regelungen gelten und wie Sie rechtssicher vorgehen.

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt und eingeäschert wird, stellt sich oft die Frage: Darf man die Urne selbst von einem Ort zum anderen transportieren? Die Antwort darauf ist nicht so einfach, denn in Deutschland regeln Bestattungsgesetze der Bundesländer dieses Thema. Ein Überblick.

Grundsätzlich gilt in Deutschland der sogenannte Friedhofszwang. Das bedeutet, dass Urnen und andere sterbliche Überreste in der Regel nur auf einem Friedhof beigesetzt werden dürfen. Eine private Überführung ist daher nur unter bestimmten Bedingungen gestattet.

Bis auf Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und das Saarland erlauben es die meisten Bundesländer, eine Urne selbst zu transportieren, wenn dies vorher behördlich genehmigt wurde. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Überführung von einem Bestattungsinstitut organisiert oder begleitet wird. Der genaue Ablauf hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ab.

Falls Sie eine Genehmigung erhalten, gibt es einige Punkte, die Sie beim Transport beachten müssen:

Obwohl es möglich ist, eine Urne selbst zu überführen, ist der Aufwand oft groß. Um Missverständnisse oder gar rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, ein Bestattungsinstitut hinzuzuziehen. Diese Experten kennen die gesetzlichen Vorgaben und können den Transport sicher für Sie organisieren.

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