Der Urlaub war lange genehmigt, doch jetzt ist das halbe Team krank – und der Arbeitgeber will die freien Tage zurücknehmen. Aber geht das so einfach?
Ob wegen Unterbesetzung oder einer besonders arbeitsintensiven Zeit, die bevorsteht – wenn der abgesegnete Urlaub plötzlich auf dem Spiel steht, ist das ärgerlich. Darf die Führungskraft wirklich meine freien Tage zurückziehen?
Erst einmal nicht: „Wenn der Arbeitgeber den Urlaub genehmigt hat, dann hat er eine Freistellungserklärung abgegeben, an die er gebunden ist und die er grundsätzlich nicht zurücknehmen kann“, sagt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Kathrin Schulze Zumkley.
Es gibt jedoch Fälle, in denen der Urlaub unter bestimmten Umständen widerrufen werden kann: