Verkehrsrecht

Auto mit Saisonkennzeichen: Darf ich im Winter zur HU?


Aktualisiert am 11.11.2024 – 10:31 UhrLesedauer: 1 Min.

Saisonkennzeichen: Wer ein Saisonkennzeichen hat, darf im Fall wie in der Abbildung oben vom 1. April bis 30. Oktober auf die Straße. Mit einem H-Kennzeichen (unten) dürfen Oldtimer das ganze Jahr fahren. (Quelle: Markus Scholz/dpa)

Manche Besitzer melden Fahrzeuge wie Wohnmobile, Motorräder oder Cabrios mit Saisonkennzeichen an. Was müssen sie in der zulassungsfreien Zeit berücksichtigen?

Nicht fahren und damit kräftig sparen: Saisonkennzeichen ermöglichen es, Autos nur für bestimmte Monate im Jahr zuzulassen. Das kann etwa ein Cabrio sein, das Sie nur während der warmen Sommermonate zulassen, oder ein alter Kleinwagen als „Winterauto“, bei dem Rollsplitt oder Schlamm nicht mehr so stark ins Gewicht fallen wie beim teuren Neuwagen, den Sie lieber nur im Sommer fahren.

Das Saisonkennzeichen bleibt auch während der inaktiven Zeit am Fahrzeug, Sie brauchen es also nicht immer wieder an- und abzumelden.

Doch die zeitweise An- und Abmeldung hat auch Auswirkung auf die Nutzbarkeit des Autos: Denn in der zulassungsfreien Zeit dürfen Sie es nicht auf öffentlichen Straßen fahren – und dort auch nicht abstellen.

Selbst wenn die Hauptuntersuchung (HU) in diesem Zeitraum fällig wird, gelten keine Ausnahmen. Allerdings dürfen Sie eine HU, die in die zulassungsfreie Zeit fällt, im ersten Monat des neuen Zulassungszeitraums nachholen.

Außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraums dürfen Sie nur auf privaten Grundstücken parken. Wer sich nicht daran hält, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs und muss mit Bußgeldern zwischen 40 und 50 Euro rechnen.

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