Zwei Frauen wurden von einem Geschäftsmann bei einer Sex-Party betäubt. Der Täter wurde nun verurteilt.

„Chemsex“ erfreut sich in bestimmten Kreisen einiger Beliebtheit. Dabei nehmen die Partygäste gemeinschaftlich Drogen und haben dann Sex miteinander. Zum Drogenkonsum entscheiden sich die Feierenden freiwillig. In Radebeul (Sachsen) hat ein Veranstalter solcher Partys allerdings nachgeholfen. Dafür wurde Ralf T. in Dresden nun vom Landgericht verurteilt. Wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren sexuellen Übergriffs muss der 53-Jährige dreieinhalb Jahre in Haft, wie eine Lokalzeitung berichtet.

Jahrelang soll der Verurteilte die wilden Sex-Partys in seiner Privatwohnung in Sachsen gefeiert haben. Auch Drogenkonsum soll dort gängige Praxis gewesen sein. Am 19. August des vergangenen Jahres blieb es jedoch nicht bei einvernehmlichem Drogenkonsum und Geschlechtsverkehr. Mit einem Flüssigreiniger hat Ralf T. damals zwei der anwesenden Frauen betäubt. Er mischte den Reiniger in die Getränke der beiden Frauen. Eine von ihnen war seine Verlobte.

Die giftige Substanz entfaltete eine ähnliche Wirkung wie sogenannte K.-o.-Tropfen. Die Frauen waren dann betäubt, willenlos und es war leicht, sie gefügig zu machen. Ralf T. nutzte die selbst herbeigeführte Situation und es kam zu Sexspielen zwischen den dreien. Im nicht berauschten Zustand wäre es wohl niemals zu einer solchen Situation gekommen: Eine der beiden Frauen wird als jung und sehr scheu beschrieben – außerdem hat sie kein sexuelles Interesse an Männern, da sie lesbisch ist. Das geht aus dem Bericht der Lokalzeitung hervor.

Die damalige Verlobte von Ralf T. fiel nach dem unwissentlichen Drogenkonsum in ein Koma. Sie schwebte in Lebensgefahr und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Ihr Verlobter gab bereits dort an, die Frau betäubt zu haben. Die Frau überlebte und ist heute die Ehefrau des Verurteilten.

Anmerkung der Redaktion: Anders als bei t-online üblich finden Sie unter diesem Artikel keinen Verweis auf die Ursprungsquellen. Wir wollen damit Nachahmungstaten verhindern. Deshalb nennen wird die genaue Substanz im Artikel ebenfalls nicht.

Share.
Exit mobile version