Das rechtsextreme „Compact“-Magazin darf weiterarbeiten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippt eine Verbotsverfügung des Innenministeriums.
Das Bundesinnenministerium durfte das rechtsextreme „Compact“-Magazin nicht verbieten – das hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden und die Verbotsverfügung aus dem Juli 2024 endgültig gekippt. Magazin und YouTube-Kanal können also weiterbetrieben werden. Das Verfahren wurde eingestellt, der Bescheid des Bundesinnenministeriums aufgehoben. Die Vereinigung erfüllt nicht sämtliche Voraussetzungen des Verbots, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft.
Richter Kraft erklärte: „Das Grundgesetz garantiert auch den Feinden Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.“ Deshalb sei ein Vereinsverbot mit Blick auf Verhältnismäßigkeit nur gerechtfertigt, wenn sich verfassungsfeindliche Haltungen als prägend erweisen. In der Gesamtheit sei das jedoch noch nicht erreicht. „Eine Vielzahl der Äußerungen lässt sich als überspitzte, aber zulässige Kritik an der Migrationspolitik verstehen.“
Vom Chefredakteur Elsässer gab es in der Vergangenheit etwa die Aussage, er und seine Kollegen machten „keine Zeitung, indem wir (…) irgendwelche Texte wie eine Laubsägearbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes.“
Einhergehend mit dem Verbot hatte es damals bei Elsässer, der Hauptgesellschafter und Chef der Compact-Magazin GmbH ist, und bei seinen Mitarbeitern Hausdurchsuchungen gegeben. Büromöbel und Technik waren beschlagnahmt worden.
Elsässer dankte nach dem Gerichtsurteil am Dienstag den Richtern dafür, dass sie „der entfesselten Exekutive etwas entgegensetzten“. Unmittelbar werde auch die AfD profitieren: „Wenn es unmöglich war, Compact zu verbieten, ist es auch unmöglich, AfD zu verbieten.“ Anfang Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, nach einer Klage der AfD die Einstufung jedoch wieder ausgesetzt. Seit Jahren läuft eine Debatte über ein AfD-Verbot, die durch die Einstufung nochmals an Fahrt aufnahm.
Elsässers Anwalt Laurens Nothdurft erklärte im Anschluss an den Prozess, dass es sich um einen „Präzedenzfall“ handele: „Ein kritisches Medium lässt sich künftig nicht mehr durch einen Federstreich einer Ministerin beseitigen.“
Der „Compact“-Chef stellte derweil eine Schadensersatzklage in Aussicht, da dem Magazin durch das vorübergehende Verbot ein Schaden entstanden sei. Elsässer räumte jedoch auch ein: „Es war aber natürlich für uns auch eine Werbemaßnahme von Frau Faeser.“
Nach dem Urteil bezeichnete Elsässer sich und „Compact“ als „Bundesregierungsbesieger“. Vor versammelten Medienvertretern zeigte er zudem ein T-Shirt mit einem entsprechenden Aufdruck und dem Logo des rechtsextremen Magazins.