„Rundfunkfreiheit eingeschränkt“

Grundgesetz verletzt? RBB zieht vor Verfassungsgericht

16.11.2024 – 09:16 UhrLesedauer: 2 Min.

Das RBB-Funkhaus an der Masurenallee (Archivbild): Die Anstalt sieht sich durch den Staatsvertrag der Länder zu stark eingeschränkt. (Quelle: IMAGO / epd)

Greifen Berlin und Brandenburg zu tief in die Rundfunkfreiheit des RBB ein? Die öffentlich-rechtliche Anstalt hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den geltenden Staatsvertrag angekündigt.

Der RBB zieht gegen den Staatsvertrag der Länder Brandenburg und Berlin vor das Bundesverfassungsgericht. Die Anstalt reicht die Beschwerde gegen den seit Dezember 2023 gültigen Vertrag in der kommenden Woche in Karlsruhe ein, sagte ein Sprecher am Freitag. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.

„Der Sender sieht die Rundfunkfreiheit beispielsweise durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jeden Landes eingeschränkt“, sagte der Sprecher. Auch die Regelungen, wo der RBB Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einrichten oder wie die Anstalt die Leitungen der Landesangebote einsetzen dürfe, würden die Rundfunkfreiheit verletzen.

Der Gesetzgeber habe in die Neuregelung Bestimmungen aufgenommen, die „weder als Konsequenz aus den Ereignissen des Jahres 2022 im RBB gerechtfertigt werden könnten, noch mit dem Ziel der nachhaltigen und zukunftsfähigen Neuaufstellung des Senders“. Sie verstießen aber unter Verletzung des Grundrechts auf Rundfunkfreiheit des RBB gegen Artikel fünf des Grundgesetzes.

Der RBB geriet im Sommer 2022 in eine schwere Krise. Im Fokus der Anschuldigungen standen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Verwaltungsratschef Wolf-Dieter Wolf, denen Vetternwirtschaft und Verschwendung vorgeworfen wurden. Beide wiesen die Vorwürfe zurück.

Weitere verfassungsrechtliche Bedenken habe der RBB wegen der unklaren Regelungen zur Aufgabenverteilung im neuen Direktorium, der Pflicht, jede Stelle ausnahmslos öffentlich auszuschreiben, und der Haftungsfragen für Aufsichtsgremien und die Intendanz.

RBB-Intendantin Ulrike Demmer sagte: „Die Verfassungsbeschwerde erscheint uns angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich.“ Die Anstalt habe den Gang nach Karlsruhe „fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft“. Es gehe nicht darum, ob der RBB die Regelungen umsetzen könne, sondern darum, ob sie verfassungskonform seien.

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