Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sollen zum 1. April für Volljährige mit Vorgaben legal werden, wie ein am Freitag mehrheitlich angenommenes Gesetz der Ampel-Koalition vorsieht.
Anbau und Besitz bestimmter Mengen für den Eigenkonsum sollen demnach für Volljährige vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen Clubs zum nicht kommerziellen Anbau möglich werden. Über die weitreichende Zäsur in der Drogenpolitik wird bis zuletzt kontrovers diskutiert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte sich zuversichtlich, dass das Gesetz beschlossen wird. Es käme dann am 22. März abschließend in den Bundesrat, zustimmungsbedürftig ist es aber nicht.
Über die Cannabis-Freigabe sollen die Abgeordneten namentlich abstimmen. Aus den Reihen der mitregierenden SPD hatten einige Parlamentarier vorab Einwände deutlich gemacht. Als wahrscheinlich gilt aber auch Unterstützung aus Reihen der Linken und des Bündnisses Sahra Wagenknecht. Bei einer Abstimmung im federführenden Gesundheitsausschusses hatten neben SPD, Grünen und FDP auch die beiden Gruppen dafür votiert. Gegen das Vorhaben positioniert haben sich Union und AfD, die in Anträgen auch einen Stopp fordern.
Was erlaubt werden soll
Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Der öffentliche Konsum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
Erlaubt werden sollen auch „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – im Monat höchstens 50 Gramm je Mitglied. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie es sich auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.
Mehr Informationen folgen in Kürze.