
Kritik an Klinik-Sparpaket
Bundesrat stoppt Gesetz für Krankenkassenbeiträge
Aktualisiert am 21.11.2025 – 16:08 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge schafft es nicht durch den Bundesrat. Die Länder schicken das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Kritik gibt es an den Milliarden-Einsparungen bei den Kliniken.
Das Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr ist vorerst gestoppt. Der Bundesrat rief zu dem im Bundestag beschlossenen Gesetz mit Ausgabenbremsen für die Kliniken den Vermittlungsausschuss an.
Zuvor hatte es massive Kritik vonseiten der Länder gegeben. Der Widerstand der Länder richtet sich gegen Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern, die den Großteil des Sparpakets von insgesamt zwei Milliarden Euro ausmachen sollen. Dazu soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte, die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Entscheidung werfe einen Schatten auf das gemeinsame Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung insgesamt auf ein stabiles Fundament zu setzen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden. Die Herausforderungen im nächsten Jahr könnten nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung gelingen. „Immer höhere Beiträge oder Steuerzuschüsse können dafür keine Lösung sein.“
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem „offenen Misstrauensvotum“ gegen die Ministerin, deren Beitragssicherungsversprechen endgültig kollabiert sei. Der Vermittlungsausschuss bedeute jetzt zusätzliche Unsicherheit: „Haushalte müssen doppelt geplant, Verträge angehalten und Neuverhandlungen vorbereitet werden – weil die Ministerin ein Paket vorgelegt hat, das schon vor der Umsetzung implodiert“, sagte Dahmen.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Georg Kippels (CDU), hatte noch an die Länder appelliert, auf den Vermittlungsausschuss zu verzichten. Sonst könne dringend benötigte Zeit verloren gehen. Die Krankenkassen bräuchten jetzt ein klares Signal, dass sie sich beim Festsetzen ihrer Zusatzbeiträge für 2026 auf die geplanten Maßnahmen verlassen können.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits in Aussicht gestellt, dass die Beiträge zur Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 nicht steigen. Krankenkassen und Opposition warnten aber schon vor der Entscheidung im Bundesrat vor absehbaren Anhebungen der Zusatzbeiträge 2026, da viele Kassen Reserven auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen müssen.
Direkt stabile Beiträge festlegen kann die Politik nicht. Über die Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den nächsten Wochen selbst. Im Schnitt liegt das Niveau derzeit bei 2,9 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.












