Schutz von Frauen
Bundeskabinett beschließt Fußfessel bei häuslicher Gewalt
Aktualisiert am 08.01.2025 – 14:35 UhrLesedauer: 2 Min.
In den Ländern gibt es sie teilweise schon – die elektronische Fußfessel als Instrument zum Schutz von Frauen vor gewalttätigen Ex-Partnern. Jetzt hat sich das Bundeskabinett damit beschäftigt.
Die Bundesregierung will von häuslicher Gewalt betroffene Menschen mit einer Fußfessel für den Täter künftig besser schützen. Dazu hat das Kabinett eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Ob der Entwurf noch vor der Wahl am 23. Februar im Bundestag verabschiedet wird, ist allerdings fraglich.
Er sieht vor, dass Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können. Außerdem sollen Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen verpflichtet werden können.
„Beinahe jeden zweiten Tag tötet in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Partnerin“, sagte der parteilose Bundesjustizminister Volker Wissing. Deshalb dulde der Kampf gegen häusliche Gewalt keinen Aufschub. In Spanien etwa habe man mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen häuslicher Gewalt gute Erfahrungen gemacht. „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen eine konkrete Gefahr insbesondere für Leib und Leben des Opfers besteht“, teilte das Bundesjustizministerium mit.
Die Länder sind in der Frage teils schon weiter. In Sachsen wurde diese Woche mitgeteilt, im Freistaat werde nun erstmals eine Fußfessel nach spanischem Modell angewandt, um eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen. Gegen ihren vorbestraften Ex-Mann sei ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt worden, das nun mit Hilfe der Fußfessel kontrolliert werde, teilten die sächsische Justizministerin Constanze Geiert und ihr hessischer Amtskollege Christian Heinz (beide CDU) mit. Es sei deutschlandweit das erste Mal, dass diese Technik zum Einsatz kommt. Hessen habe die Fußfessel der neuen Generation voriges Jahr eingeführt.
Im spanischen Modell werden keine festen Verbotszonen, etwa der Wohnort oder der Arbeitsplatz, überwacht. Stattdessen geht es darum, den Abstand zwischen Täter und Opfer im Blick zu behalten. Das Opfer trägt dabei eine GPS-Einheit mit sich. Befindet sich der Täter mit der Fußfessel – absichtlich oder unabsichtlich – in seiner Nähe wird ein Alarm bei der Polizei ausgelöst. Gleichzeitig erhält das Opfer einen Warnhinweis.