Berechnungen im Gesetzesentwurf
Bürgergeldform spart offenbar nur 0,2 Prozent ein
17.10.2025 – 09:49 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Reform des Bürgergeldes hat offenbar kaum finanzielle Auswirkungen auf die Staatseinnahmen. Das zeigen die Berechnungen des Arbeitsministeriums.
Die Bürgergeldreform mit umfassenden Verschärfungen wird offenbar kaum etwas einsparen. So wird in dem Gesetzesentwurf lediglich auf eine Ersparnis von 0,2 Prozent der bisherigen 52 Milliarden Euro verwiesen.
So könne für das kommende Jahr lediglich ein Plus von 86 Millionen Euro erwartet werden, für das Jahr darauf 69 Millionen Euro. Für 2028 und 2029 rechnet das Arbeitsministerium offenbar sogar mit höheren Ausgaben von zehn und neuen Millionen Euro. Dabei werden Mehr- und Minderausgaben von Bund, Ländern, Gemeinden und der Bundesagentur für Arbeit einbezogen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärt: „Der Betrag wird sehr klein sein.“ Der Gesetzesentwurf zeigt nun offenbar, dass zusätzliche Sanktionen nach Ansicht des Ministeriums kaum helfen, um Menschen in Arbeit zu bringen.
Kanzler Friedrich Merz hatte zuvor betont, man könne beim Bürgergeld rund fünf Milliarden Euro jährlich einsparen. Zuletzt betonte er, er sei „nach wie vor zuversichtlich, dass uns das gelingt“.


