Bürgergeldempfänger sollen laut einem Medienbericht in Zukunft zu Ein-Euro-Jobs verpflichtet werden können. Doch intern sieht man Mängel bei der Betreuung der Ein-Euro-Jobber.
Die Sanktionen beim Bürgergeld werden offenbar weiter verschärft. Laut einem Bericht der „Bild“ sollen „unkooperative“ Arbeitslose zur Aufnahme von sogenannten Ein-Euro-Jobs verpflichtet werden können.
Eine interne Anweisung der Bundesagentur für Arbeit sieht dem Bericht zufolge vor, dass Bürgergeldempfänger, die drei aufeinanderfolgende Termine bei einer Integrationsfachkraft oder eine geplante Wiedereingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund nicht wahrnehmen, zu diesen Jobs verpflichtet werden können. Diese bei der Bundesagentur für Arbeit intern „Arbeitsgelegenheiten“ genannten Jobs können etwa Gartenarbeiten in öffentlichen Parks sein und sechs Monate lang gehen, bei Bedarf aber auch verlängert werden können.
Die Bundesagentur verspricht sich offenbar davon, die „Beschäftigungsfähigkeit“ und die „Mitwirkungsbereitschaft“ der Bürgergeldempfänger zu verbessern, sowie die „Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit“ zu erhöhen. Diese Verschärfung der Sanktionen ist Teil der von der Regierung beschlossenen Wachstumsinitiative.
Wie die „Bild“ weiter berichtet, kommt diese Maßnahme, obwohl erst kürzlich eine interne Revision der Bundesagentur für Arbeit eine mangelhafte Betreuung der Ein-Euro-Jobber durch die Ämter festgestellt habe. Wie die Zeitung berichtet, soll es in fast der Hälfte der Fälle „keine effektive Betreuung im Zusammenhang mit der Teilnahme“ an der Arbeitsgelegenheit gegeben haben. So sollen die Ämter etwa nicht überprüft haben, ob sich die Bürgergeldempfänger im Anschluss an ihre Tätigkeit um eine neue Arbeit bemühten.