Cannabis ist in Deutschland legalisiert – zumindest teilweise. Eine Karte gibt Aufschluss darüber, wo in Nürnberg jetzt gekifft werden darf.
Cannabis ist nach jahrelangen Diskussionen in Deutschland legalisiert worden – mit gewissen Einschränkungen. Seit dem 1. April darf im öffentlichen Raum geraucht werden, wenn auch nicht überall und mit Vorgaben: In einem Radius von 100 Metern rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentlichen Sportstätten ist der Konsum etwa verboten, ebenso in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und in „unmittelbarer Gegenwart“ von Jugendlichen.
Softwareentwickler aus Koblenz hat „Bubatzkarte“ erfunden
Wie viel Fläche bleibt dann in dicht besiedelten Städten wie Nürnberg noch übrig, auf der sich Bürger sorglos einen Joint anzünden können? Die sogenannte „Bubatzkarte“ soll Klarheit bringen. Dort können sich Interessierte durch das Land scrollen und sehen, wo geraucht werden darf und wo nicht.
Entwickelt habe die Karte ein Softwareprogrammierer aus Koblenz, heißt es auf der Seite, zunächst aus „persönlichem Interesse“. Die erste Version ging schon im vergangenen Juni ins Netz. Die „Bubatzkarte“ greift auf öffentliche Daten von Openstreetmap zurück.
Innenstadt frei von Warnpunkten
In den rot gekennzeichneten Bereichen der „Bubatzkarte“ dürfe aufgrund von Abstandsregeln nicht geraucht werden, in den frei bleibenden Flächen hingegen schon. Ein Blick auf Nürnberg zeigt ein diffuses Bild: In den Stadtteilen rund um die Innenstadt wie Gärten hinter der Veste, Schoppershof, Gostenhof oder St. Johannis gibt es besonders viele rote Punkte – hier sind viele Kitas, Schulen und Co.
Die Innenstadt selbst hingegen ist fast gänzlich frei von roten Warnpunkten. Das heißt aber nicht, dass dort nach Herzenslust gekifft werden darf. In der Fußgängerzone ist Cannabiskonsum nämlich laut Gesetz zwischen 7 und 20 Uhr tabu.
Welche Regeln gelten nach der Legalisierung?
Jeder Bürger darf in der Öffentlichkeit 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf mit sich führen, im eigenen Zuhause sind es 50. Privat dürfen höchstens drei weibliche Pflanzen gehalten werden, geerntet werden dürfen sie nur für den eigenen Konsum. Sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) dürfen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und begrenzte Mengen gegen einen monatlichen Festbetrag an Vereinsmitglieder verteilen. Dabei darf es sich um nicht mehr als 25 Gramm am Tag und 50 Gramm im Monat handeln.
Wo Söder wohnt, gibt es kaum Einschränkungen
Wer in Nürnberger Parks kiffen will, muss vorsichtig sein – unter anderem wegen der Spielplätze. Der Rosenaupark, der Kontumazgarten und weite Teile des westlichen Pegnitztals (rund um das Westbad) verschwinden beispielsweise unter roten Punkten. In Teilen des Stadtparks oder am Ostrand der Wöhrder Wiese sollte es hingegen laut „Bubatzkarte“ keine Probleme geben.
Polizei: „Bubatzkarte“ allenfalls ein grober Anhaltspunkt
Der Entwickler der „Bubatzkarte“ selbst warnt jedoch: Diese könne „Fehler enthalten, jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich“. Die Karte illustriere zwar Risikogebiete, definiere aber keine offiziellen Sperrbezirke.
Polizeisprecher Michael Petzold sagte t-online, dass die Karte allenfalls ein grober Anhaltspunkt für Konsumenten sein könne. Diese habe keine rechtsbindende Wirkung. Seine Kollegen würden bei Kontrollen im Einzelfall prüfen, ob der Cannabiskonsum an der jeweiligen Stelle legal sei oder nicht.
In diesem Zusammenhang weist Petzold auch darauf hin, dass der Cannabiskonsum – unabhängig davon, ob ein Spielplatz, eine Schule oder andere ähnliche Einrichtungen in der Umgebung seien – in Gegenwart von Kindern verboten ist. Wichtig sei der gesunde Menschenverstand. Seit der Teillegalisierung sei es aber bislang in Mittelfranken nur zu wenigen Verstößen gekommen, so Petzold.