Mit Spannung wird nun erwartet, wie Musk auf die Strafe reagiert. Als die EU-Kommission im Juli 2024 ihre vorläufigen Ergebnisse in dem Fall präsentierte, reagierte er bei X mit Ironie: „Woher wissen wir, dass Sie echt sind?“, fragte er auf einen Post des damals zuständigen EU-Kommissar Thierry Breton hin.
Abgesehen von Musks öffentlicher Reaktion könnte es sein, dass X gegen die Entscheidung rechtlich vorgehen wird und der Fall letztendlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen könnte. Für die EU-Beamten ist dabei klar: Der erste DSA-Fall, der eine Strafe nach sich zieht, dürfe nicht vor Gericht verloren werden. Der Imageschaden wäre groß, hieß es in Brüssel. Zunächst hat das US-Unternehmen nun 60 Werktage Zeit, Anpassungen anzukündigen.
Die nun verhängte Strafe, ist die erste, die die Europäische Kommission auf Grundlage des DSA verhängt. Das umfangreiche Regelwerk gilt seit Februar 2024 und soll das scharfe Schwert gegen als gefährlich angesehene Praktiken von Tech-Riesen sein. Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA an deutlich strengere Vorschriften halten: Beschwerden von Nutzern sollen besser aufgegriffen, illegale Inhalte schneller entfernt und Kinder besser geschützt werden.
Ansonsten müssen die Online-Plattformen mit empfindlichen Strafen rechnen: bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Die EU-Kommission kann auch tägliche Strafzahlungen verhängen, bis Probleme behoben sind. Kritiker halten der Behörde allerdings vor, diese Sanktionsmittel zu wenig zu nutzen.
Zuletzt forderte etwa Frankreich von den EU-Beamten, hart gegen den Online-Händler Shein vorzugehen, nachdem dieser Sexpuppen in Kinderoptik angeboten hatte. Die europäischen Internetwächter verlangten daraufhin Auskünfte von Shein.
Neben der Millionenstrafe für X verkündete die EU-Kommission – zeitgleich -, dass ein Verfahren gegen Tiktok eingestellt worden sei. Die Videoplattform, des Mutterkonzerns Bytedance mit Sitz in Peking, war ebenfalls wegen intransparenter Werbung ins Visier von Brüssel geraten.
Der DSA verpflichtet Plattformen dazu, ein zugängliches und durchsuchbares Archiv der geschalteten Anzeigen zu führen. Die EU-Kommission argumentiert, diese Archive seien für Behörden, Forscher und die Zivilgesellschaft von entscheidender Bedeutung. Etwa um Betrugsversuche, Werbung für illegale oder nicht kindgerechte Produkte oder Desinformationskampagnen aufzudecken.
Nach intensiven Gesprächen habe Tiktok hierzu verbindliche Zusagen gemacht und räume damit die Vorwürfe der EU-Kommission aus, heißt es in einer Mitteilung der Brüsseler Behörde. Allerdings laufen auch gegen Tiktok weitere Verfahren. Etwa wegen des möglichen Einflusses, den die Videoplattform auf Kinder und Jugendliche oder auch demokratische Prozesse hat. Entscheidungen in diesen Verfahren stehen noch aus.
Der US-Firma X könnten ebenfalls weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun. Die Entscheidungen in diesen Untersuchungen stünden noch aus, hieß es von den EU-Beamten.


