Abgelaufene Aufbackbrötchen landen oft vorschnell im Müll. Häufig zu Unrecht. Wann Sie die Teiglinge wirklich entsorgen sollten – und wann Sie sie noch essen können.

Sie wollen sich gerade ein leckeres Frühstück mit Aufbackbrötchen zubereiten. Aber beim Blick auf die Packung vergeht Ihnen der Appetit: Die Brötchen sind seit einer Woche abgelaufen. Müssen Sie sie jetzt entsorgen und wieder fades Toastbrot essen? Oder können Sie die knusprigen Goldstücke doch noch verzehren?

Ja. Wichtig ist der Sinnes-Check vor dem Zubereiten beziehungsweise Verzehren: Kontrollieren Sie die Teiglinge auf einen möglichen Schimmelbefall. Danach riechen Sie an den Produkten. Ist alles unbedenklich und schmecken sie nach dem Aufbacken wie gewohnt, können Sie sie bedenkenlos weiter verzehren. Aber: Falls ein Aufbackbrötchen schimmelt, entsorgen Sie die Packung vollständig. Denn auch die anderen Teiglinge in der Packung können bereits mit dem Schimmelpilz durchzogen sein.

Übrigens: Meistens gehen abgelaufene Aufbackbrötchen im Ofen nicht mehr richtig auf. Das ist aber nicht weiter schlimm. Es liegt daran, dass die Gärbakterien im Rohling nicht mehr so intakt sind.

Aufbackbrötchen sind noch mehrere Tage nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar. Teilweise sogar Monate – wenn die Packung verschlossen ist. Grund sind die speziellen Gase, die sich mit in der luftdichten Verpackung befinden. Wird die Packung allerdings geöffnet, können die Aufbackbrötchen schnell schimmeln.

Tiefkühl-Aufbackbrötchen sind ebenfalls noch einige Tage nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verzehrbar. Wichtig ist jedoch, dass sie zwischendurch nicht aufgetaut wurden, die Kühlkette also intakt geblieben ist.

Laut Hersteller bleiben Produkte der Marke „Knack und Back“ durchschnittlich 12 Tage nach der Lieferung frisch.

Das kommt auf die Brotsorte an. Weizenbrote bleiben bei optimaler Lagerung (dazu unten mehr) etwa zwei Tage lang frisch. Mischbrote können Sie mindestens vier Tage nach Kauf bedenkenlos verzehren. Deftigere und reichhaltigere Brotsorten wie Vollkorn- oder Körnerbrote bleiben bis zu neun Tage lang frisch, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Lagerung, die Witterungsbedingungen sowie die Nutzungsgewohnheiten spielen dabei stets eine wichtige Rolle. So wird Brot bei feuchtwarmem Wetter eher schlecht als bei trockenem. Und auch, wenn der Laib mit leicht verschmutzten Händen angefasst oder einem verunreinigtem Messer geschnitten wurde, fördert das die Schimmelbildung.

Backware wie Brot und Brötchen lagern Sie am besten an einem dunklen, trockenen Ort. Raumtemperatur ist ideal. Gibt es Schnittkanten, sollten diese nach unten zeigen. Das verhindert, dass das Brot oder das Brötchen austrocknet.

Wer einen Brottopf oder Brotkasten hat, bewahrt die Backware am besten darin auf. Die Gefäße halten die Lebensmittel noch länger frisch und bewahren sie sowohl vor dem Austrocknen als auch vor Schimmel. Besonders gut sind übrigens unglasierte Brottöpfe aus Ton oder Keramik. Sie garantieren einen optimalen Feuchtigkeitsaustausch – das Brot trocknet also nicht aus.

Aber Achtung: Reinigen Sie die Aufbewahrungsgefäße regelmäßig mit Haushaltsessig, um das Schimmelrisiko zu minimieren.

Wenn bei Ihren Aufbackbrötchen das Mindesthaltbarkeitsdatum einige Tage überschritten ist, müssen Sie sie nicht sofort wegwerfen. Überprüfen Sie sie auf Schimmel und riechen Sie daran. Wenn sie gut aussehen und riechen, können Sie sie nach dem Aufbacken meist noch bedenkenlos verzehren.

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