
Tödliches Feuer in Crans-Montana
Betreiber gibt offenbar zu: Tür in Todesbar war verschlossen
Aktualisiert am 10.01.2026 – 19:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Jacques M. sitzt nach seiner Befragung zur Brandkatastrophe in Crans-Montana in Untersuchungshaft. Jetzt werden neue Details zu seiner Verantwortung öffentlich.
Der Betreiber der Bar „Le Constellation“ im Schweizer Skiort Crans-Montana hat nach Angaben des Senders RTS eingeräumt, dass eine Servicetür im Erdgeschoss in der Unglücksnacht von innen verschlossen war. Die Aussage könnte für die strafrechtlichen Ermittlungen nach dem tödlichen Brand mit 40 Todesopfern und fast 120 zum Teil Schwerverletzten von zentraler Bedeutung sein.
Wie die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt RTS unter Berufung auf Ermittler berichtet, sagte „Constellation“-Manager Jacques M. aus, er habe in der Brandnacht bemerkt, dass eine Servicetür im Erdgeschoss von innen verriegelt gewesen sei.
Zudem habe er den an der Decke angebrachten Akustikschaumstoff, der Feuer gefangen hatte, persönlich ausgetauscht. M. erklärte demnach, er habe dafür Schaumstoff aus einem Baumarkt verwendet. Unabhängige Bestätigungen dieser Angaben liegen bislang nicht vor.
Nach Darstellung von RTS traf der Eigentümer des Gebäudes kurz nach dem Brand am Unglücksort ein. Vor Ort habe er festgestellt, dass die Servicetür nicht zu öffnen gewesen sei. Erst von außen habe er sie aufschließen können. Dahinter habe er mehrere leblose Körper vorgefunden. Mehrere Gäste sollen versucht haben, über diesen Ausgang zu fliehen, seien jedoch eingeschlossen gewesen.
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Sollte sich bestätigen, dass Verantwortliche von der verschlossenen Tür wussten und das Risiko dennoch in Kauf nahmen, könnten die Vorwürfe ausgeweitet werden. Nach RTS-Angaben prüfen die zuständigen Staatsanwälte, ob statt fahrlässiger Tötung auch ein Tötungsdelikt mit bedingtem Vorsatz in Betracht kommt. In diesem Fall drohen Haftstrafen von bis zu 20 Jahren.
Derzeit wird gegen Jacques M. und seine Ehefrau Jessica wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandverursachung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hatte zuletzt Untersuchungshaft für Jacques M. beantragt. Zur Begründung hieß es, es bestehe Fluchtgefahr. Für seine Ehefrau wurde ein solcher Antrag nicht gestellt.













