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Brand in Marienkrankenhaus – Urteil gegen Brandstifter gefällt

wochentlich.deVon wochentlich.de17 Dezember 20252 Min Gelesen
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Brand in Marienkrankenhaus – Urteil gegen Brandstifter gefällt
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Brand in Marienkrankenhaus – Urteil gegen Brandstifter gefällt

Drei Tote bei Klinikbrand

Verheerendes Feuer in Krankenhaus: Urteil gegen Brandstifter

17.12.2025 – 17:44 UhrLesedauer: 1 Min.

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Die Feuerwehr löscht den Brand im Marienkrankenhaus (Archivbild): Für drei Menschen kam jede Hilfe zu spät. (Quelle: Steven Hutchings/dpa/dpa-bilder)

Der Brand im Marienkrankenhaus in Hamburg war verheerend: Drei Menschen sterben, mehr als 30 werden verletzt. Das Gericht fällt nun ein Urteil gegen den Brandstifter.

Mehr als ein halbes Jahr nach einem tödlichen Brand in einem Hamburger Krankenhaus hat das Landgericht der Stadt geurteilt, dass der beschuldigte Verursacher zum Schutz der Allgemeinheit in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss. Das teilte das Gericht mit. Damit folgte es der Einschätzung der Staatsanwaltschaft, die davon ausging, dass der 73 Jahre alte demente Mann schuldunfähig war. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Patient des Marienkrankenhauses soll in der Nacht zum 1. Juni ein Kopfkissen mit einem Feuerzeug angezündet haben. Der Brand tötete drei Patienten, mehr als 30 Menschen wurden laut Feuerwehr verletzt. Der Deutsche wurde nach dem Feuer festgenommen und vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Er zählte nicht zu den Verletzten.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als besonders schwere Brandstiftung mit Todesfolge und Mord mit gemeingefährlichen Mitteln in drei Fällen bewertet. Die Behörde ging auch davon aus, dass der Mann schuldunfähig war, weshalb es zu dem sogenannten Sicherungsverfahren kam. Darin sollte entschieden werden, ob der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben muss. Der Prozess hatte am 27. November begonnen.

Der Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus ist zunächst einmal unbefristet. Mit einer Entlassung können Betroffene erst rechnen, wenn Gutachter sie als ungefährlich einstufen. Im Extremfall müssen die Patienten ihr Leben lang in der Psychiatrie bleiben.

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