Ein Streit zweier Männer eskaliert. Der eine greift zur Waffe und schießt dem anderen in den Kopf. Doch ist er überhaupt schuldfähig?
Nach den tödlichen Schüssen im Stuttgarter Stadtteil Rot werden immer neue Details und Informationen zum mutmaßlichen Täter bekannt. Bei dem 42-Jährigen, den Polizeibeamte wenige Stunden nach der Tat am vergangenen Mittwoch festnehmen konnten, soll es sich nach Informationen der „Bild“ nicht nur um einen Nachbarn, sondern um einen früheren Freund des 45 Jahre alten Opfers handeln.
Grund für die Bluttat könnte demnach ein umgestürztes Motorrad gewesen sein, mutmaßt das Blatt. Denn kurz vor der Tat soll der Verhaftete seine Maschine mit abgeschlagenen Rückspiegeln hinter einer Litfaßsäule liegend entdeckt haben – und den 45-Jährigen verdächtigt haben, seine Kawasaki umgeworfen zu haben. Hinweise dafür gibt es laut des Berichts jedoch keine.
Opfer auf Balkon in den Kopf geschossen
Zeugen hatten die beiden Männer am Mittwoch auf dem Balkon des Opfers im Erdgeschoss eines Wohnblocks streiten sehen. Dann soll der mutmaßliche Täter eine Waffe gezogen und seinem Ex-Kumpel aus nächster Nähe in den Kopf geschossen haben. Während der Großfahndung in ganz Zuffenhausen hatte die Polizei die Bevölkerung gewarnt, auf die Straße zu gehen oder sich auf öffentlichen Plätzen in dem Stadtteil aufzuhalten.
Eine Gefährdung der Bevölkerung habe man wegen des zu dem Zeitpunkt noch flüchtigen Mannes nicht ausschließen können, erklärten die Beamten. Während des Großeinsatzes war neben dem Spezialeinsatzkommando auch ein Hubschrauber im Einsatz. Der Tatverdächtige konnte schließlich widerstandslos in einer Wohnung unweit des Tatorts festgenommen werden.
Der 42-Jährige war schnell ins Visier der Ermittler geraten. Er soll nach Informationen der „Stuttgarter Nachrichten“ bereits im Vorfeld als problematisch bekannt gewesen sein. Offenbar hatte er immer wieder Nachbarn mit dem Tod gedroht und verbal eine Todesliste verkündet. Zudem soll er wegen Körperverletzungen und Beleidigungen vorbestraft sein.
Mutmaßlicher Täter in Psychiatrie eingewiesen
Eine zentrale Frage, die sich nun stellt, ist, ob der Verhaftete überhaupt voll schuldfähig ist. Denn wie die Polizei Stuttgart und die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Wochen bekannt gegeben haben, wurde gegen den Mann zwar ein Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes erlassen. Allerdings kam er nicht ins Gefängnis, sondern in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Statt einer – womöglich – lebenslangen Haftstrafe könnte der 42-Jährige bei einer Verurteilung dauerhaft in eine geschlossene Abteilung kommen. In der Regel ist dies bei wahnhaften Störungen im Zustand der Schuldunfähigkeit der Fall, berichten die „Stuttgarter Nachrichten“. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an.