Wohnen ist teuer – zu teuer für manche. Einkommensschwache Mieter und Eigentümer können daher Wohngeld beantragen. Doch ab wann eigentlich?

Ob zur Miete oder in der selbst genutzten Immobilie: Die Wohnkosten sind in Deutschland vielerorts hoch. Wer nur wenig verdient, kann da schnell Probleme bekommen. Doch der Staat hilft unter bestimmten Voraussetzungen mit Wohngeld. Wir zeigen, ab wann Sie es beziehen können.

Wohngeld bekommen Mieter, wenn ihr monatliches Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Wie hoch die ausfällt, hängt neben Ihren Einkünften von der Höhe der Miete und der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab.

Das Wohngeldgesetz sieht sieben Mietstufen vor (§ 12 WoGG). Das bedeutet, dass nicht unbedingt Ihre tatsächliche Miete berücksichtigt wird, sondern maximal die Obergrenze, die Ihre Mietstufe vorsieht. Grundsätzlich gilt: Je höher die Stufe, in die Sie eingeteilt werden, desto höher ist auch die Miete, die für die Wohngeldberechnung herangezogen wird.

Ausgangspunkt ist Ihr Bruttoeinkommen. Davon werden neben den Wohnkosten aber noch verschiedene Freibeträge und Pauschalen abgezogen. Wer beispielsweise Pflichtbeiträge in die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung einzahlt sowie Einkommensteuer entrichten muss, dessen Einkommen reduziert sich bei der Wohngeldberechnung pauschal um 30 Prozent.

Am besten nutzen Sie den Wohngeldrechner des Bauministeriums, um herauszufinden, ob Sie wohngeldberechtigt sind und wenn ja, wie viel Sie voraussichtlich bekommen. Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen ersten Überblick. Sie zeigt die aktuellen Einkommensobergrenzen für Wohngeld (brutto, Stand: 2024).

Liegt Ihr Einkommen unter der Grenze, können Sie Wohngeld beantragen. Das gilt auch für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, sowie für Bewohner eines Pflegeheims, die keine anderen Sozialleistungen beziehen. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben hingegen Bezieher von Sozialhilfe, Bürgergeld oder Bafög, da die Wohnkosten bereits in diesen Leistungen eingepreist sind.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie das Wohngeld in der Regel ab dem Monat beziehen, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Ein rückwirkender Bezug ist nur möglich, wenn Sie zunächst Bürgergeld oder Grundsicherung beantragt, diese Leistung aber nicht bekommen haben. Lesen Sie hier, welche Unterlagen Sie für den Wohngeldantrag benötigen.

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