Der europäische Verbraucherverband BEUC war der Ansicht, dass Meta, Apple und Google die Interoperabilität ihrer Plattform mit Drittunternehmen noch verbessern müssen, um dem Digital Market Act zu entsprechen.

Laut einem Bericht des europäischen Verbraucherverbands BEUC haben die großen Plattformen noch viel zu tun, um die EU-Flaggschiff-Verordnung für digitale Märkte, den Digital Market Act (DMA), einzuhalten.

Obwohl BEUC anerkennt, dass sie bestimmte Schritte unternommen haben, um die neuen Regeln zu erfüllen, fordert sie die Kommission auf, mehrere verbleibende Hindernisse bei der Öffnung der Ökosysteme der Plattform für Verbraucher genauer zu untersuchen.

„Interoperabilität ist der Schlüssel zur Marktöffnung“, sagte Sebastien Plant, Beauftragter für Wettbewerbspolitik bei BEUC, gegenüber Euronews. Er fügte hinzu: „Es gab einige Verbesserungen seitens der großen Plattformen, aber wir sind noch nicht so weit, obwohl der DMA notwendig ist, um den Verbrauchern mehr und bessere Auswahlmöglichkeiten zu bieten.“

Das seit 2023 geltende DMA enthält Verpflichtungen für designierte „Gatekeeper“-Plattformen aufgrund ihrer Größe und Dominanz auf dem digitalen Markt, ihre Systeme mit anderen Unternehmen interoperabel zu machen.

Um die vollständige Übereinstimmung von Meta mit dem DMA in Bezug auf die Interoperabilität von WhatsApp und Messenger mit Instant-Messaging-Diensten Dritter zu beurteilen, vertrat BEUC die Auffassung, dass das Unternehmen Live-Tests an Benutzern durchführen sollte, um zu sehen, ob diese effektiv „machen“ können echte fundierte Entscheidungen zur Interoperabilität“.

Dem Bericht zufolge können Apple-Benutzer ihre Standardbrowser und Apps ändern und Apps einfacher auf ihren Apple-Geräten deinstallieren. BEUC sagte jedoch, dass es auch eine One-Step-One-Click-Option bieten sollte, die es Verbrauchern ermöglicht, eine Drittanbieter-App als ihre Standardanwendung festzulegen.

Es solle auch die Benutzererfahrung bei der Deinstallation von Apple-Apps klarer machen und den Browser-Auswahlbildschirm unmittelbar nach dem iOS-Update anzeigen, empfahl der Bericht.

Da das DMA Plattformen daran hindert, ihre Dienste und Produkte günstiger zu behandeln als ähnliche Dienste, forderte BEUC Google auf, seine Suchergebnisseiten stärker für andere vertikale Suchdienste zu öffnen, damit andere Unternehmen eine „faire“ Chance zum Wettbewerb haben.

Im Juni stellte die EU-Durchsetzungsbehörde fest, dass der App Store von Apple App-Entwickler daran hinderte, Verbraucher frei auf alternative Kanäle für Inhalte zu verweisen. Eine Woche später stand Meta erneut im Rampenlicht, weil es Facebook- und Instagram-Nutzern ein „Pay or Consent“-Angebot bot, das sie dazu zwingt, für die Nutzung des Dienstes entweder zu zahlen oder ihre Daten preiszugeben. Die Kommission hat ihre vorläufigen Ergebnisse an die Plattform übermittelt und wird ihre Untersuchung bis März 2025 abschließen.

Die Kommission hat außerdem eine Untersuchung gegen Google wegen Bedenken eingeleitet, dass das Unternehmen seine vertikalen Suchdienste gegenüber konkurrierenden Diensten bevorzugt.

Plattformen, die gegen den DMA verstoßen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 10 % des weltweiten Gesamtumsatzes des Unternehmens belegt werden.

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