Wer eine auskömmliche Rente will, muss privat fürs Alter vorsorgen. Das geht mithilfe des Chefs oder über günstige Aktienfonds (ETFs). Was ist besser? Ein Vergleich.
Eine Zusatzrente mithilfe des Chefs anzusparen (betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV) hat in Deutschland eine lange Tradition. Der erste betriebliche Vorsorgeplan geht ins Jahr 1832 zurück. In großen Unternehmen wird oft ein fester Betrag pro Monat für die Belegschaft zurückgelegt, alternativ können Angestellte auch einen Teil ihres Gehalts steuer- und abgabenfrei in eine Vorsorge stecken (Gehaltsumwandlung).
Günstige Aktien-Indexfonds (sogenannte ETFs) wurden dagegen erst nach der Finanzkrise 2008 richtig bekannt – und beliebt. Bereits ab kleinen Summen können sich Sparer an einem vorab definierten Aktienkorb (Aktienindex) beteiligen und so ihr Risiko breit streuen. Online-Broker wie Trade Republic oder Scalable Capital bieten einen leichten und günstigen Zugang zu ETFs. Für Gewinne gibt es einen steuerlichen Freibetrag.
Wer privat zusätzlich für die Rente sparen möchte, aber nur begrenzt Mittel dafür übrig hat, mag sich daher fragen: Worin eher Geld investieren? Und die Frage ist berechtigt. Denn je nach Anstellungsverhältnis, Einkommen und Bedürfnissen, ergibt die ein oder andere Vorsorgeform für Sparer mehr oder weniger Sinn. Im Text erklären wir die Vor- und Nachteile beider Vorsorgeformen und ziehen ein Fazit, für wen sich was eher lohnt.
Der Kern der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass das Unternehmen Geld für die Belegschaft spart, um die spätere Rente aufzubessern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine bAV zu gestalten. Die beste und einfachste Form ist, dass der Chef einen festen Beitrag voll übernimmt. Diesen kann er entweder innerhalb der Firma anlegen oder in einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse einzahlen, die das Vermögen für ihn investiert und verwaltet.
Das Modell „der Chef finanziert alles“ lohnt sich eigentlich immer – wird aber immer seltener. Denn für die Firma ist das unter anderem wegen der nötigen Rückstellungen teuer. Üblicher ist es daher geworden, dass der Arbeitgeber nur einen Teil des Beitrags zur Betriebsrente dazugibt – 15 Prozent Beteiligung für alle bAV-Verträge sind seit 2022 verpflichtend – und der Arbeitnehmer den Rest von seinem Gehalt abzwackt.
Oft fließt das Geld in eine private Rentenversicherung, im bAV-Kontext Direktversicherung genannt, wie die Allianz und andere sie anbieten. Lesen Sie hier mehr zu den einzelnen Formen der bAV.
Ein Unternehmen muss seinen Angestellten die Entgeltumwandlung anbieten. Allerdings nicht notwendigerweise von sich aus – denn die Einführung einer bAV bedeutet auch bürokratischen Aufwand. Der Chef muss aber handeln, wenn Angestellte die Unterstützung aktiv fordern („Holschuld“).
Die betriebliche Altersvorsorge hat im Gegensatz zur Vorsorge mit Aktienfonds (ETFs) Vorteile: Denn der Teil des eigenen Einkommens, den ein Angestellter in den bAV-Vertrag einzahlt, wird vom Bruttoeinkommen abgezogen. Das heißt: Man zahlt Einkommenssteuer und Sozialabgaben nur auf das restliche Gehalt. Steuern und Abgaben fallen erst auf die spätere Betriebsrente an, vor 2058 sogar nur auf einen Teil davon. Im Rentenalter ist der Steuersatz für viele niedriger. Krankenversicherung wird erst fällig, sofern die Betriebsrente gut 176 Euro pro Monat übersteigt (Stand: 2024).
Diese Vorteile werden allerdings zum Teil wieder aufgezehrt. Denn weniger zu versteuerndes Einkommen bedeutet auch: weniger Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung – und somit eine geringere gesetzliche Rente im Alter. Unterm Strich lässt sich sagen, dass sich die Betriebsrente dann lohnt, wenn die Ersparnis heute größer ist als die Abgaben als Rentner. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der Chef deutlich mehr als 15 Prozent des Beitrags bezuschusst und der Versicherer die Beiträge gewinnbringend anlegt.
Das Verbraucherportal „Finanztip“ hat berechnet, dass Sparer profitieren, wenn sich Beiträge zu zwei Prozent pro Jahr verzinsen, sie lange Jahre, bestenfalls 30, einzahlen und der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent des Beitrags übernimmt. Bei Angestellten, die deutlich mehr als 62.000 Euro pro Jahr (Stand: 2024) verdienen, müsste der Chef sogar mehr obendrauf legen, damit sich die Sache rechnet. Diese Gruppe spart kaum oder keine Sozialabgaben ein, weil vor und nach der Gehaltsumwandlung der Höchstbeitrag – etwa bei der Krankenversicherung – fällig wird.
Hier ist Strategie gefragt. Steuer- und sozialabgabenfrei sind die monatlichen Beiträge zur bAV bis zu einer Obergrenze. 2024 liegt diese bei 604 Euro für die Steuer und 302 Euro für die Sozialabgaben. Wer mehr einzahlt, profitiert nicht mehr. Allzu geringe Beiträge sind aber auch nicht empfehlenswert, denn sonst springt später womöglich eine Mini-Rente heraus. Wer auf eine Rente von weniger als etwa 36 Euro pro Monat kommt, erhält zum Rentenbeginn stattdessen eine Einmalzahlung. Dann werden unter Umständen auf einmal höhere Steuern fällig.
Viele Sparer empfinden es als Vorteil, dass eingezahlte Beiträge zum Zeitpunkt des Renteneintritts garantiert sind – es geht also kein Geld verloren. Allerdings ist eine Direktversicherung eben wegen dieser Garantie auch weniger frei bei der Anlage der Sparerbeiträge. Aktienanlagen kommen kaum vor – und die Rendite, die nach Kosten erzielt werden kann, hält sich häufig im niedrigen einstelligen Bereich. Dem ein oder anderen mag das am Ende zu wenig sein.