Die Behörden haben in Sachsen Mitglieder einer terroristischen Vereinigung festgenommen. Darunter soll Berichten zufolge auch ein AfD-Politiker sein.
Die Bundesanwaltschaft hat acht mutmaßliche Mitglieder einer militanten rechtsextremen Gruppierung festnehmen lassen. Die Verdächtigen stehen im Verdacht, eine inländische terroristische Vereinigung namens „Sächsische Separatisten“ gebildet zu haben, wie die Behörde am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Festnahmen erfolgten demnach an verschiedenen Orten in Sachsen sowie in einem Fall in Polen.
Wie der „Spiegel“ und die „Leipziger Volkszeitung“ berichten, ist unter den Festgenommenen der AfD-Politiker Kurt Hättasch, Schatzmeister der sächsischen Jungen Alternative und Mitglied des Stadtrats von Grimma.
Während der Razzia war nach Informationen von t-online auch ein Krankenwagen im Einsatz. Die Polizei wollte sich auf t-online-Anfrage nicht zu den Hintergründen des Krankenwagen-Einsatzes äußern. Darüber hinaus ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen sieben weitere Beschuldigte.
Bei den „Sächsischen Separatisten“ handle es sich um eine „aus fünfzehn bis zwanzig Personen bestehende militante Gruppierung, deren Ideologie von rassistischen, antisemitischen und in Teilen apokalyptischen Vorstellungen geprägt ist“. Ihre Mitglieder lehnten die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik ab, so der Generalbundesanwalt.
Die Gruppe, die spätestens 2020 gegründet worden sei, sehe Deutschland vor dem Kollaps und plane, am „Tag X“ mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen und gegebenenfalls auch in anderen ostdeutschen Ländern zu erobern, „um dort ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen zu errichten“. Dort sollten auch ethnische Säuberungen durchgeführt werden.
Laut Bundesanwaltschaft bereiteten sich die Mitglieder unter anderem mit paramilitärischem Training in Kampfausrüstung darauf vor. Demnach übten sie den Häuserkampf und den Umgang mit Schusswaffen. Zudem beschafften sie sich militärische Ausrüstung wie Tarnanzüge, Schutzwesten und Gefechtshelme.
Die Festgenommenen werden am Dienstag und Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.