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Finanzen

Befreiung vom Finanzamt gilt nicht dauerhaft

wochentlich.deBy wochentlich.de26 November 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Befreiung vom Finanzamt gilt nicht dauerhaft
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Frag t-online

Finanzamt verlangt Steuererklärung nicht: Gilt das für immer?


25.11.2025 – 06:52 UhrLesedauer: 2 Min.

imago images 0389281761Vergrößern des Bildes

Rentnerin sichtet ein Schreiben vom Finanzamt (Symbolbild): Prüfen Sie jedes Jahr aufs Neue, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen. (Quelle: IMAGO/imago)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.

Viele Menschen empfinden die Steuererklärung als lästige Fleißarbeit. Dabei kann es sich lohnen, denn oftmals fließt Geld zurück auf Ihr Konto. Doch nicht alle sind zur Abgabe verpflichtet. Ein t-online-Leser berichtete, das Finanzamt habe ihm mitgeteilt, dass er keine Steuererklärung mehr abgeben müsse. Nun wollte er wissen: „Gilt diese Aussage auf Dauer oder ist sie befristet?“

Melanie Holz, Steuerexpertin bei Wiso Steuer, weiß: „Diese Auskunft gilt nicht automatisch für immer, sondern nur für den aktuellen Stand Ihrer Verhältnisse – also etwa für das laufende oder vergangene Steuerjahr.“ Denn: Das Finanzamt schaut sich Ihre Situation zu diesem Zeitpunkt an. Wenn Sie zum Beispiel nur eine Rente beziehen und keine weiteren Einkünfte haben, kann das reichen, um Sie von der Pflicht zu befreien.

„Sobald sich allerdings etwas an Ihren Einkünften oder Lebensumständen ändert – etwa durch eine Rentenerhöhung, eine zusätzliche Rente, einen Nebenjob oder den Bezug von Arbeitslosengeld – kann sich die Lage wieder drehen“, weiß Holz. Dann kann das Finanzamt erneut eine Steuererklärung verlangen, selbst wenn es früher einmal anders entschieden hat. Lesen Sie hier, wer eine Steuererklärung abgeben muss.

Expertin Holz mahnt an, die Mitteilung des Finanzamts als aktuelle Einschätzung und nicht als dauerhafte Entscheidung zu verstehen. Sie rät: „Prüfen Sie jedes Jahr kurz, ob sich bei Ihnen etwas geändert hat. Sie sind selbst dafür verantwortlich. So vermeiden Sie mögliche Nachforderungen oder Rückfragen vom Finanzamt.“

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