Finanzwissen
Bedeutung Valuta: Der Fachbegriff einfach erklärt
01.05.2025 – 16:51 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Begriff Valuta begegnet Ihnen im Finanzwesen rund um Konten, Kredite und Wertpapiere. Aber was bedeutet er? Eine anschauliche Definition.
Finanzfachleute verwenden den Begriff Valuta ganz selbstverständlich, weil er für sie zum Arbeitsalltag gehört. In Beratungsgesprächen rund um Konto, Karten, Kredite und Wertpapiere liegt der Fokus jedoch meist auf anderen Dingen, sodass man vergisst, nach der Bedeutung zu fragen. Hier erfahren Sie, was die Valuta vom Buchungsdatum unterscheidet und welche Auswirkungen eine Verwechslung hat.
Valuta leitet sich aus dem Lateinischen ab. Das Verb „valere“ bedeutet „gelten“ oder „wert sein“. Das Wort Valuta ist gleichbedeutend mit dem Wort Wertstellungsdatum. Damit ist das Datum eines Zahlungseingangs oder eines Zahlungsausgangs gemeint, das für die korrekte Berechnung von Kontostand oder Zinsen verwendet wird.
Zum tieferen Verständnis des Fachbegriffs ist es hilfreich, wenn Sie sich zunächst verdeutlichen, dass es neben der Valuta (dem Wertstellungsdatum) auch noch das Buchungsdatum gibt. Im Finanzwesen unterscheidet man zwischen:
Buchungs- und Wertstellungsdatum können, müssen aber nicht gleich sein.
Lassen Sie uns die abstrakte Definition anhand eines Beispiels in die Praxis übertragen. Nehmen wir dafür an, jemand überweist Ihnen 50 Euro.
Wichtig: Angenommen, Sie heben am 2. April 50 Euro ab, so müssen diese durch zusätzliches Guthaben gedeckt sein. Denn die Überweisung vom 2. April ist noch nicht gutgeschrieben. Ist das Konto am 2. April nicht mit weiterem Guthaben gedeckt, rutschen Sie faktisch ins Minus. Die Bank kann Ihnen bis zur Wertstellung der Buchung am 3. April Sollzinsen berechnen.
Gut zu wissen: Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes erfolgen Buchung und Wertstellung normalerweise am selben Geschäftstag. Der oben beschriebene Fall sollte also praktisch nicht vorkommen. Anders kann es sein, wenn die Überweisung aus dem außereuropäischen Ausland kommt oder ein Scheck eingelöst wurde, dessen Deckung die Bank erst überprüfen muss.