„Es ist eine üble Masche“

Bankenverband warnt vor Erbschleichern


28.03.2025 – 06:00 UhrLesedauer: 3 Min.

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Ein älterer Mann liest bedrückt seine Nachrichten: Immer wieder werden Familien und Angehörige Opfer von Erbschleicherei (Symbolbild). (Quelle: SHADROY J)

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Wenn Senioren allein, die Kinder längst aus dem Haus und die Vermögenswerte hoch sind, kann dies Erbschleicher auf den Plan rufen. Der Bankenverband warnt.

„Es ist eine üble Masche“ – mit diesen Worten warnt der Bundesverband Deutscher Banken vor Erbschleicherei und gibt Betroffenen und Angehörigen Tipps, um sich vor dem Betrug mit der Hinterlassenschaft zu schützen.

Erbschleicher haben es gezielt auf das Vermögen älterer, einsamer oder hilfsbedürftiger Menschen abgesehen. Mit scheinbarer Fürsorge und Aufmerksamkeit erschleichen sie sich das Vertrauen ihrer Opfer und drängen sich als helfende Personen auf. Gerade wenn Unterstützung durch die Familie fehlt, haben diese vermeintlich „guten Seelen“ oft leichtes Spiel.

Im schlimmsten Fall gelingt es ihnen sogar, größere Geldgeschenke zu erschleichen oder eine Änderung des Testaments zu ihren Gunsten zu bewirken. Die Leidtragenden sind dann meist die eigentlichen Erben. Doch auch wenn es nicht so weit kommt, versuchen diese Täter mit allen Mitteln, schrittweise an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.

Typischerweise beginnt es harmlos: Die auserwählte Person wird mit viel Aufmerksamkeit bedacht, der Täter übernimmt Einkäufe oder bietet an, Geld von der Bank abzuheben. Aus Vertrauen heraus überlassen die Betroffenen dann ihre Bankkarte samt PIN – Informationen, die streng vertraulich bleiben sollten. Anfangs erfolgen nur kleinere Abhebungen, sodass die ungewöhnlichen Vorgänge weder dem Opfer noch dessen Angehörigen sofort auffallen.

Eine weitere Vorgehensweise besteht darin, das entstandene Vertrauensverhältnis zu nutzen und von angeblichen finanziellen Nöten zu erzählen; bis das Opfer schließlich aus Mitleid Geld gibt. Häufig gehen solche Täter noch weiter: Sie isolieren die Zielperson von der Familie und geben sich als einzige vertrauenswürdige Bezugsperson aus.

„Die Problematik der Erbschleicherei wächst jedes Jahr“, erklärt Jan Bittler, Rechtsanwalt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein, t-online. Erbschleicherei zu erkennen und zu bestrafen, ist aber nur selten möglich. „Erbschleicherei ist eine Grauzone. Den Tatbestand gibt es juristisch gesehen gar nicht. Der Begriff legt ja schon nahe, dass sich jemand als Erbe in ein Testament einschleicht“, so Bittler.

Was allerdings strafrechtlich verfolgt werden kann, sind Drohungen oder Nötigung. Wenn ein älter Mensch bedroht wird nach dem Motto: „Du setzt mich jetzt als Alleinerben ein oder ich pflege dich nicht mehr“, erklärt Bittler. Solche Fälle von Erbschleicherei passieren häufig im Kreis der Familie, wo große Nähe herrscht.

  • Lesen Sie auch: Testament anfechten – so gelingt es

Der Schutz gegen Erbschleicherei liegt in der Prävention. Entscheidend ist es, mit den Angehörigen, die einem Erbschleicher auf den Leim zu gehen drohen, offen über die dahinterstehenden Absichten zu sprechen. Wer weiß, worauf er achten muss, erkennt Warnzeichen oft früher. Diese Tipps helfen, das Risiko zu verringern.

Ein stabiles soziales Umfeld kann helfen, Isolation zu vermeiden. Rechtsanwalt Bittler rät: „Die wichtigste Maßnahme ist, eine gute Beziehung zueinander zu haben und regelmäßig Kontakt zu halten. Und damit meine ich nicht, einmal im Jahr an Weihnachten beim Opa zu erscheinen, wenn es Geschenke gibt.“

Regelmäßiger Kontakt könne wie ein Frühwarnsystem funktionieren. Wenn Eltern und Großeltern auffällig oft von netten, bisher unbekannten Besuchern erzählen oder plötzlich keine vertrauten Familienmitglieder mehr sehen wollen, sollte man misstrauisch werden. Bleiben Sie also aufmerksam und ermutigen Sie Ihre Angehörigen, ihre Angelegenheiten möglichst selbstbestimmt zu regeln.

„Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber, ihre PIN-Nummern unter keinen Umständen preiszugeben – weder mündlich noch schriftlich auf der Karte vermerkt“, so der Bankenverband. Sonst kann ein Konto unbemerkt über längere Zeit abgeräumt werden. Regelmäßige Abhebungen in untypischer Höhe sind ein möglicher Hinweis auf einen Missbrauch.

Wenn eine Vertrauensperson finanzielle Angelegenheiten übernehmen soll, sollten die Befugnisse klar definiert sein. Wichtig ist, dass alle Handlungen nachvollziehbar bleiben und dem Willen der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers entsprechen.

Möchte jemand aus dem privaten Umfeld Geld leihen, raten Sie Ihren Angehörigen dazu, sich einen schriftlichen Nachweis geben zu lassen – etwa in Form eines einfachen Darlehensvertrags. So ist der Vorgang dokumentiert und das Geld kann, falls nötig, zurückgefordert werden. Auch die Identität des Helfers sollte festgehalten werden – idealerweise per Ausweiskopie, raten die Experten.

Testamente, Vollmachten oder Bankunterlagen sollten zudem sicher aufbewahrt werden. So verhindern Sie, dass Unbefugte darauf zugreifen können. Beispielsweise können Sie Ihr Testament beim Amts- beziehungsweise Nachlassgericht hinterlegen. Dafür müssen Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Hinterlegung stellen. Die Kosten hierfür liegen bei 75 Euro plus 18 Euro für die Eintragung in das Zentrale Testamentsregister. Und auch ein Bankschließfach bietet eine gute Möglichkeit, wichtige Unterlagen sicher zu verwahren.

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