Die AfD hat offenbar ihr Spendenkonto verloren. Das berichten mehrere Medien übereinstimmend. Für die Partei ist das nicht ganz neu.

Die AfD muss sich eine neue Bank für Spenden suchen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird das entsprechende Konto der Bundespartei bei der Berliner Volksbank geschlossen. Zuerst hatte die „taz“ darüber berichtet.

Der Verein „Omas gegen Rechts“ hatte eine Online-Petition gestartet, in der gefordert wurde, dass die Bank der AfD das Konto kündigt. Wie der Verein mitteilte, habe sich der Chef der Bank am Mittwoch mit den Omas getroffen. Bei dem Treffen sei die Petition übergeben worden.

Die Berliner Volksbank bestätigte auf Anfrage das Treffen mit den Omas und die Übergabe der Petition, verwies ansonsten auf das Bankgeheimnis, dementierte den Bericht zur Konto-Kündigung allerdings nicht. Die AfD äußerte sich auf Nachfrage zunächst nicht zu dem Vorgang. Auf der AfD-Webseite sind unter dem Link „Jetzt Spenden!“ inzwischen keine Angaben zum Volksbank-Konto mehr zu sehen. Es gibt lediglich die Möglichkeit über Paypal, Lastschrift oder über einen „Plakatspendenshop“ zu spenden.

Wie dpa erfuhr, ist es aber nicht so, dass Überweisungen nicht mehr möglich sind. Den Informationen zufolge gibt es eine Übergangsfrist mit „ausreichend Zeit“, während der das Konto noch genutzt werden kann.

Der Vorgang erinnert an ähnliche Fälle: 2021 hatte die Volksbank-Raiffeisenbank Dachau in Bayern dem dortigen AfD-Ortsverband das Konto gekündigt. „Der Umgangston der AfD ist mit unseren genossenschaftlichen Werten nicht vereinbar“, hieß es damals.

AfD-Chef Tino Chrupalla sagte im vergangenen September in der ARD-Talkshow „Hart aber fair“, ihm sei von der Postbank sein Konto gekündigt worden, weil er AfD-Mitglied sei. Ob das so stimmt, wurde damals nicht bestätigt. Ein Sprecher verwies in der „Welt“ darauf, dass man sich wegen des Bankgeheimnisses nicht zu einzelnen Kundenverbindungen äußere. Er sagte auch: „Grundsätzlich haben beide Geschäftspartner die Möglichkeit, eine Kontoverbindung ohne Angabe von Gründen zu kündigen.“

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