Streit um Asylunterkunft
Werden bald Kinder in Hamburgs Dublin-Zentrum untergebracht?
01.04.2025 – 15:44 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Linke schlägt Alarm: Kinder könnten bald im Dublin-Zentrum landen – unter Bedingungen, die sie für verfassungswidrig hält. Die Innenbehörde widerspricht.
Die Hamburger Linke übt scharfe Kritik an den Bedingungen im sogenannten Dublin-Zentrum in Rahlstedt. In der Einrichtung am Bargkoppelweg 60 sind derzeit ausschließlich geflüchtete Männer untergebracht, deren Asylverfahren laut EU-Recht in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt werden soll. Die Linke sieht in der Einrichtung jedoch einen möglichen Verstoß gegen Grundrechte – und warnt vor einer künftigen Ausweitung auf Kinder, Frauen und Kranke.
Hintergrund ist eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Carola Ensslen (Die Linke) an den Senat. Darin wollte sie unter anderem wissen, ob künftig auch besonders schutzbedürftige Gruppen im Zentrum untergebracht werden sollen. Sie warnte vor einer Gefährdung des Kindeswohls und betonte: „Kinder können nicht auf drei Catering-Mahlzeiten am Tag beschränkt werden.“
Die Innenbehörde weist die Kritik zurück: Auf Anfrage von t-online erklärte ein Sprecher, derzeit würden „nur solche Personengruppen im Dublin-Zentrum versorgt, für die keine besonderen Unterbringungsbedarfe ersichtlich sind“. Eine Unterbringung von Familien oder vulnerablen Personen sei nicht vorgesehen.
Auch in der offiziellen Antwort auf Ensslens Anfrage betonte der Senat, dass für eine Aufnahme weiterer Gruppen zunächst ein Standort notwendig sei, „an dem die besonderen Bedarfe dieser Gruppen gedeckt werden können“.
Das Zentrum basiert auf der EU-Dublin-III-Verordnung. Sie verpflichtet Geflüchtete dazu, ihren Asylantrag in dem Land zu stellen, in dem sie erstmals registriert wurden. In Hamburg betrifft das beispielsweise Personen, die zuerst in Polen, Spanien oder Schweden ankamen. Bis zur Rückführung verbleiben sie in der Einrichtung in Rahlstedt – laut Innenbehörde in der Regel nur wenige Wochen.
Ensslen kritisiert insbesondere die Lebensbedingungen: Die Bewohner dürfen nicht arbeiten, erhalten eine Grundversorgung mit Unterkunft, Catering und 8,85 Euro für Hygieneartikel – und das nur für zwei Wochen. In einer Pressemitteilung sprach sie von „Isolation“ und einem „Angriff auf die Grundrechte“.
Die Innenbehörde erklärt hingegen, sollte eine Überstellung scheitern, würden Betroffene aus „Gründen der Billigkeit“ weiterhin untergebracht, um Obdachlosigkeit zu verhindern.