Kanzler Scholz und Außenministerin Baerbock sind nach einem EM-Spiel in Frankfurt zu Terminen geflogen – und das trotz Nachtflugverbot des Fraport und für einen Kurzstreckenflug. Nun wird Kritik laut.

Am Fraport in Frankfurt am Main, Deutschlands größtem Flughafen, gilt nachts ein spezielles Flugverbot. Von 23 bis 5 Uhr dürfen Flugzeuge weder starten noch landen. Die Maschinen von Bundeskanzler Olaf Scholz und Außenministerin Annalena Baerbock hoben trotzdem ab, wie das hessische Wirtschaftsministerium der „Bild“-Zeitung sagte. Politische Gegner der Grünen üben nun heftige Kritik an der Ministerin. Der Grund: Die Grünen forderten das Nachtflugverbot damals vehement ein.

Scholz, Baerbock und einige weitere Ministerinnen und Minister waren am Abend des 23. Juni in Frankfurt (Main), um das EM-Spiel Deutschland gegen Schweiz zu sehen. Danach trennten sich die Wege: Scholz flog gemeinsam mit den anderen Kabinettsmitgliedern nach Berlin, Baerbock nach Luxemburg zum Treffen der EU-Außenminister.

Kritischer als das Fliegen während eines Nachtflugverbots ist aber wohl, dass die Grüne Ministerin eine Kurzstrecke von 187 Kilometern flog anstatt den Weg mit dem Zug oder dem Auto zurückzulegen. Baerbock hat sich in der Vergangenheit immer wieder deutlich gegen Kurzstreckenflüge ausgesprochen. Ihr Flug dauerte rund 35 Minuten. Mit dem Auto hätte sie etwa drei Stunden gebraucht.

Kritik gibt es dafür zuhauf. Der FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Naas sagte „Bild“: „Da sieht man mal, wie die Grünen ihre eigene Basis ernst nehmen. Das ist grüne Doppelzüngigkeit vom Feinsten: Den Bürgern das Fliegen madig machen und dann selbst auch noch das Nachtflugverbot umgehen, um von Frankfurt nach Luxemburg zu fliegen. Luftlinie 184,36 Kilometer. Echt jetzt?“

Seit Oktober 2011 gilt am Fraport ein Nachtflugverbot, das Anwohnerinnen und Anwohner wenigstens nachts einige Stunden vom Fluglärm verschonen soll. Beschlossen hatte das der Verwaltungsgerichtshof, nachdem die damals schwarz-gelbe Regierung versucht hatte, juristisch dagegen vorzugehen.

Ausnahmen davon gibt es immer wieder: Erst am 27. Juni konnten 26 Flugzeuge aufgrund von Gewittern erst nach 23 Uhr abheben. Weitere sieben Maschinen landeten nach 23 Uhr. Und auch am Tag zuvor gab es Dutzende Ausnahmen vom Nachtflugverbot.

Generell gilt eine Ausnahme für verspätete Landungen und Starts zwischen 23 und 0 Uhr – sofern diese nicht aufgrund der regulären Planung nach 23 Uhr ankommen oder abfliegen. Genehmigung für diese Zeiten erhalten auch Maschinen, die sich in medizinischen Hilfeleistungs- oder Katastropheneinsätzen befinden, Evakuierungsflüge oder Flüge in besonderem öffentlichen Interesse. Unter letzterer Ausnahmeregelung flogen auch Baerbock und Scholz ab.

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