Außergewöhnliche Belastungen entstehen in verschiedenen Lebenssituationen. Die Kosten können Sie steuerlich absetzen. So geht’s.

Außergewöhnliche Belastungen sind höhere Aufwendungen, die Ihnen im Vergleich zu Personen mit ähnlichem Einkommen, Vermögen oder Familienstand entstehen. Es handelt sich um unvermeidbare, zwangsläufig entstehende Aufwendungen wie Kosten für medizinische Behandlungen, eine Brille oder Zahnersatz.

Die Kosten fallen entweder für Sie selbst oder für Ihre Angehörigen an. Haben Sie die außergewöhnliche Belastung wirtschaftlich selbst getragen, erstattet Ihnen der Staat einen Teil in Form niedrigerer Steuern. In Ihrer Steuererklärung füllen Sie dazu die entsprechende Anlage aus. Wir geben Ihnen einen Überblick.

Allgemeine außergewöhnliche Belastungen werden erst dann bei der Steuer anerkannt, wenn sie den zumutbaren Höchstbetrag übersteigen. Bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen zählt bereits der erste Cent als Aufwendung und ist steuerlich absetzbar.

Der Ausbildungsfreibetrag ist eine besondere außergewöhnliche Belastung. Seit 2023 liegt er jährlich bei maximal 1.200 Euro. Eine weitere besondere außergewöhnliche Belastung ist der Pflege-Pauschalbetrag als Pauschale für diejenigen, die einen Angehörigen häuslich unentgeltlich pflegen.

Erledigen Sie Ihre Steuererklärung online mit Elster, benötigen Sie für die außergewöhnlichen Belastungen die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“. Um die Ausgaben geltend zu machen, füllen Sie die Anlage folgendermaßen aus:

Um weitere außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen, füllen Sie die Zeilen 19 bis 36 der Anlage aus. Bei diesen Aufwendungen berücksichtigt das Finanzamt automatisch die zumutbaren Belastungen. Hier tragen Sie folgende Aufwendungen ein:

Für die verschiedenen außergewöhnlichen Belastungen übermitteln Sie Nachweise an das Finanzamt. Rechnungen von der Apotheke oder vom Sanitätshaus, ärztliche Atteste, aber auch Bescheide der Kranken- und Pflegekassen gehören dazu.

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