Frag t-online
Bekomme ich die Mütterrente, auch wenn ich schon länger in Rente bin?
14.11.2025 – 06:00 UhrLesedauer: 2 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Voraussetzungen für die Mütterrente III.
Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten von der geplanten Ausweitung der Mütterrente profitieren. Der Gesetzentwurf sieht eine weitere Aufwertung von Kindererziehungszeiten für Kinder vor, die vor 1992 geboren wurden. Statt 2,5 Jahre sollen künftig drei Jahre pro Kind bei der Rente anerkannt werden – so wie bei Eltern, deren Kinder nach 1992 geboren wurden.
Doch gilt das auch, wenn der Rentenbeginn schon Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegt? Das fragt sich eine t-online-Leserin. Sie möchte wissen: „Bekomme ich die geplante Mütterrente III, auch wenn ich schon länger Rente beziehe?“
Die Antwort fällt eindeutig aus: Ja, auch wer bereits seit längerer Zeit eine Rente bezieht, wird von der Mütterrente III profitieren können. „Wie lange Sie schon eine Rente erhalten, ist bei der Anerkennung der Zeiten nicht von Bedeutung“, sagt Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
Denn der Verwaltungsaufwand ist enorm: „Es müssen mehr als 10 Millionen Renten unter Berücksichtigung der individuellen Erwerbsbiografie und aller Rechtsstände der Vergangenheit geprüft werden“, so Pottin. Die Rentenversicherung braucht daher Zeit, um die Ansprüche korrekt zu berechnen. Die Auszahlung soll dann nachträglich erfolgen.
Wer sich unsicher ist, ob das eigene Kind schon in der Rentenberechnung erfasst wurde, kann das durch einen Blick in den Versicherungsverlauf oder den Rentenbescheid prüfen. Suchen Sie nach den Stichworten „Kindererziehungszeit“ oder „Erziehungszeit“.












