Nichtanpassung des Rundfunkbeitrags

ARD und ZDF legen Beschwerde beim Verfassungsgericht ein


Aktualisiert am 19.11.2024 – 15:09 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Schild kennzeichnet einen Standort von ARD und ZDF: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht immer wieder in der Kritik. (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa)

Die Ministerpräsidentenkonferenz konnte sich Ende Oktober auf keine Anpassung der Rundfunkbeiträge einigen. Nun klagen ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF ziehen wegen der Nichtanpassung des Rundfunkbeitrags vor das Bundesverfassungsgericht. Die Klage wurde am Dienstag eingereicht. Zuerst berichtete die Katholische Nachrichten-Agentur unter Berufung auf ARD-Kreise. Auch die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete.

Eigentlich stehen den Sendern ab Januar 58 Cent mehr Beitrag zu, der Rundfunkbeitrag betrüge dann 18,94 Euro. Eine entsprechende Berechnung kommt von der dafür zuständigen unabhängigen Sachverständigen-Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Doch dieser Empfehlung müssten zunächst die Ministerpräsidentinnen und Präsidenten einstimmig stattgeben, anschließend müssen die 16 Landtage den Schritt bestätigen. Doch bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) Ende Oktober in Leipzig wurde die Entscheidung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags vertagt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Deshalb ziehen ARD und ZDF jetzt vor das Bundesverfassungsgericht und klagen gegen die Nicht-Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Am Dienstag teilte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke in einer Mitteilung mit: „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen.“ Der ARD sei bewusst, „dass dieser Weg die Ultima Ratio darstellt“.

ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte mit: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigten einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft sei.

Senderchef Himmler führte weiter aus: „Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.“

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten wollen erst bei der kommenden MPK am 12. Dezember entscheiden. Für die Sender ist damit klar: Zur verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Umsetzung der KEF-Empfehlung zum Jahresanfang wird es nicht kommen. „In den verbleibenden sechs Wochen des Jahres“ ist das nicht mehr möglich, heißt es in der ARD-Mitteilung.

Doch auch zur MPK im Dezember ist die Zustimmung der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten keinesfalls gesichert. Jüngst erneuerten Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern ihre Ablehnung. Denn im Oktober hatten die Länderchefs eine Rundfunkreform mit Änderungen in der Senderstruktur beschlossen. Sie stellten aber in Aussicht, dass sie den Weg, wie der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio festgelegt wird, verändern wollen. Von einem „Systemwechsel“ war die Rede. Man werde zu einem anderen Finanzierungsmechanismus über die Beiträge kommen.

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