Am vergangenen Freitag wurde Jasmin L. vor dem Aachener Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ihr Verteidiger hat nun Revision gegen das Urteil eingelegt.

Die Begründung: Jasmin L. sei schlichtweg zu alt für eine so lange Gefängnisstrafe und habe sich zudem im Laufe des Verfahrens geständig gezeigt. Zudem sei nicht davon auszugehen, dass sie eine solche Tat wiederholen würde. Mit der Revision wird das Urteil rechtlich überprüft.

Die Frau hatte am 4. März 2024 in einem Wohnhaus in Eschweiler und anschließend im Aachener Luisenhospital mehrere Brände gelegt. Dabei hatte sie mit einer selbstgebastelten Sprengstoffgürtelattrappe gedroht, sich selbst in die Luft zu sprengen. Das hatte einen großen Einsatz mit hunderten Einsatzkräften von Polizei und Feuerwehr ausgelöst, bei dem einige Patienten evakuiert werden mussten. SEK-Beamte konnten die 66-Jährige schließlich überwältigen. Sie hatte im Prozess ausgesagt, dass sie sich bei ihrer Tat von einem Polizisten erschießen lassen wolle.

Mit ihrer Aktion hatte sie einen Schaden von ca. 30 Millionen Euro verursacht. Einige OP-Räume sind bis heute nicht nutzbar. Zudem sind nach wie vor Arbeitsplätze von Angestellten wegen fehlender Einnahmen gefährdet.

Im Urteilsprozess hatte sie sich unter Tränen geständig gezeigt und ausgesagt, dass sie ihre Taten bereue. Zusätzlich gab sie an, unter psychischen Problemen zu leiden. Ihr Anwalt hatte deshalb eine Freiheitsstrafe von sechs bis neun Jahren ohne anschließende Sicherheitsverwahrung gefordert. Die Staatsanwaltschaft forderte 11 Jahre plus Sicherheitsverwahrung. Der vorsitzende Richter Vogt entschied sich infolgedessen mit seinen Geschworenen für zehn Jahre Haft und die Anordnung zur Sicherheitsverwahrung, die allerdings noch vor einem Schwurgericht verhandelt werden sollte.

Vogt begründete das Urteil vor allem damit, dass die Frau die Tat lange geplant habe und trotz ihrer psychischen Probleme zurechnungsfähig sei.

Share.
Exit mobile version