Urteil entscheidet

Anti-Kater-Werbung verboten: Gericht stoppt irreführende Kennzeichnung

Aktualisiert am 20.11.2024 – 11:26 UhrLesedauer: 1 Min.

Hilfsmittel: Einige Hersteller bewerben ihre Produkte als „Anti-Kater-Mittel“. (Quelle: авторские/getty-images-bilder)

Produkte gegen Kater gibt es viele – doch ein neues Urteil untersagt nun die Werbung mit dieser Kennzeichnung. Es bestehe die Gefahr einer Verwechslung.

Ob Kapseln, Pulver oder spezielle Drinks. In der Apotheke, Drogerie und in Online-Shops werden Produkte häufig als Mittel gegen einen Kater beworben. Sie sollen mithilfe der angeblich enthaltenen Vitamine von lästigen Kopfschmerzen und Co. befreien.

Nun hat das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt ein Urteil zu diesen Produkten gefällt. Die Werbung für und der Verkauf von Lebensmitteln mit der Angabe „Anti-Kater“ ist unzulässig. Sie verstoße gegen die europäische Lebensmittelinformationsverordnung, führte der Senat aus.

Demnach ist es verboten, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuzuschreiben, hieß es. Ein Kater aufgrund von zu viel Alkoholkonsum sei auch als Krankheit einzustufen.

Mit dieser Auslegung solle der Gefahr begegnet werden, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne ausreichende Aufklärung eingenommen würden, hieß es. „Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet ist, diesen Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, sind daher unzulässig“, begründete der Senat weiter.

In dem Fall vor dem OLG hatte die Beklagte bei Amazon Mineralstofftabletten mit dem Zusatz „Anti-Kater“ zum Verkauf angeboten. Der Kläger wendete sich gegen die dortige Bewerbung und den Vertrieb der Tabletten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte könnte mit dem innerhalb von zwei Wochen einzulegenden Einspruch die Fortsetzung des Verfahrens beantragen.

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