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Anklage fordert Höchststrafe für Ex-Nachbarn

wochentlich.deVon wochentlich.de12 Januar 20262 Min Gelesen
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Anklage fordert Höchststrafe für Ex-Nachbarn
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Anklage fordert Höchststrafe für Ex-Nachbarn

Tödliche Messerattacke

Mord an Nachbarin: Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe

12.01.2026 – 18:20 UhrLesedauer: 1 Min.

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Der Ankgeklagte vor Gericht (Archivbild): Im Prozess gegen den 31-Jährigen wegen des gewaltsamen Todes einer jungen Frau soll das Urteil am 23. Januar gesprochen werden. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-bilder)

Ein 31-Jähriger steht wegen Mordes an seiner früheren Nachbarin vor Gericht. Die Anklage wirft ihm Heimtücke und niedrige Beweggründe vor.

Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 26-Jährigen in Hemmingen bei Hannover eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Der 31-jährige Mann steht wegen Mordes an seiner ehemaligen Nachbarin vor dem Landgericht Hannover.

Die Anklage wirft ihm Mord aus Heimtücke und niedrige Beweggründen vor. Er soll im Juli vergangenen Jahres in die Wohnung des Opfers eingedrungen sein. Dort habe er der jungen Frau mit einem Jagdmesser in Brust und Oberbauch gestochen. Das Opfer erlag noch am Tatort seinen schweren inneren Verletzungen.

Nachbarn im Hemminger Ortsteil Arnum wurden durch Schreie alarmiert und wählten den Notruf. Sie berichteten von einer schwer verletzten Frau im Treppenhaus. Die Polizei nahm den Tatverdächtigen fest. Nach Angaben der Ermittler gestand er die Tat noch am selben Tag.

Zu Prozessbeginn verlas der Angeklagte eine persönliche Erklärung. Darin gab er an, die Kontrolle über sich selbst verloren zu haben. Er berichtete von Konflikten mit dem Vermieter des späteren Opfers, der ihn durch Lärm und Zigarettenrauch belästigt habe.

Der 31-Jährige schilderte zudem persönliche Probleme. Er habe unter Depressionen gelitten, kaum geschlafen und seine Arbeit verloren. Das Opfer war Untermieterin in dem Haus, in dem auch der Angeklagte wohnte.

Die Verteidigung beantragte eine Verurteilung, nannte jedoch kein konkretes Strafmaß. Das Gericht wird sein Urteil am 23. Januar verkünden.

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