Trennung von Ehefrau kurz vor der Tat
Amokfahrt mit Bagger – Erschossener war vierfacher Vater
07.01.2025 – 12:07 UhrLesedauer: 2 Min.
Polizisten erschossen einen Mann, der mit einem Bagger schwere Verwüstungen anrichtete. Jetzt gibt es weitere Erkenntnisse zu den Hintergründen.
Ein 38-jähriger Mann hat am Silvesternachmittag in der baden-württembergischen Kleinstadt Grünsfeld mit einem Bagger erhebliche Schäden angerichtet. Die Polizei erschoss den Mann schließlich und beendete so die Zerstörungsfahrt.
Neue Erkenntnisse zeigen, dass der Baggerfahrer privat in Schwierigkeiten steckte. Zwei bis drei Monate vor der Tat sei es zur Trennung von seiner Ehefrau gekommen, bestätigte die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Seitdem habe der Mann nicht länger in der gemeinsamen Wohnung gelebt.
Der 38-Jährige sei Vater von vier Kindern gewesen, hieß es weiter. Von wem die Trennung ausging, konnte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen.
Am 31. Dezember hatte der 38-Jährige im Main-Tauber-Kreis Fahrzeuge und Gebäude gerammt. Der Mann wütete auf dem Gelände einer Baufirma in Grünsfeld, bei der er gearbeitet hatte, und bei einem Autohaus im nahe gelegenen Tauberbischofsheim, das dem Inhaber der Baufirma gehört.
Es gab zwischen dem Mann und seinem alten Arbeitgeber wiederholt Streit, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Ende Januar 2023 hatte der Baggerfahrer beim Unternehmen gekündigt und danach als Baggerfahrer an verschiedenen Orten gearbeitet. Trotz Kündigung kam es weiterhin zu Auseinandersetzungen, auch um ausstehenden Lohn.
Ein Arbeitsgericht sprach dem Mann zu, dass sein früherer Chef ihm noch Lohn zahlen müsse. Nach Angaben des Unternehmers bestand ein Zutrittsverbot zur Firma für den Mann. Ein formelles Annäherungsverbot sei den Ermittlern aber nicht bekannt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Der verursachte Sachschaden ist hoch, kann aber derzeit laut Staatsanwaltschaft nicht genau beziffert werden. Einige der bei der rund einstündigen Verfolgungsjagd verletzten Polizisten sind weiterhin dienstunfähig.