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Alles, was Sie über den Berufungsprozess der französischen rechtsextremen Führerin Marine Le Pen wissen müssen

wochentlich.deVon wochentlich.de12 Januar 20264 Min Gelesen
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Alles, was Sie über den Berufungsprozess der französischen rechtsextremen Führerin Marine Le Pen wissen müssen
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Alles, was Sie über den Berufungsprozess der französischen rechtsextremen Führerin Marine Le Pen wissen müssen

Am Dienstag beginnt der Berufungsprozess gegen Marine Le Pen, Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Rassemblement National (RN), und das Ergebnis könnte erhebliche Auswirkungen auf die nächsten Präsidentschaftswahlen im Land haben.

Le Pen wurde der Veruntreuung öffentlicher Gelder für schuldig befunden und „mit sofortiger Wirkung“ für fünf Jahre von der Kandidatur ausgeschlossen, entschied ein Pariser Gericht im März.

Acht Abgeordnete des RN und ihre zwölf Assistenten wurden ebenfalls für schuldig befunden und von der Kandidatur ausgeschlossen. Die Partei wurde mit einer Geldstrafe von 2 Millionen Euro belegt.

Der Staatsanwalt forderte außerdem eine Geldstrafe von 300.000 Euro und eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren für Le Pen.

Die drei Richter waren nicht verpflichtet, den Empfehlungen des Staatsanwalts zu folgen.

Stattdessen verhängte das Pariser Strafgericht eine vierjährige Haftstrafe – zwei Jahre auf Bewährung und zwei Jahre mit Verbüßung eines elektronischen Armbands – sowie eine Geldstrafe von 100.000 Euro.

Le Pen bezeichnete das Urteil als „politische Hexenjagd“ und erklärte, sie werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um es aufzuheben.

Das erste Opfer ist der Steuerzahler

Nach dem ersten Gerichtsurteil im vergangenen Jahr kritisierte Patrick Maisonneuve, Anwalt des Europäischen Parlaments, einige Reaktionen und Befragungen der Richter.

„Ich habe gehört, dass der RN das Wort ‚Opfer‘ verwendet. Aber das erste Opfer, das von den Gerichten als solches erklärt wird, ist das Europäische Parlament und damit der Steuerzahler“, sagte er.

Seiner Ansicht nach sei der Opferstatus von den Anführern und Unterstützern der RN „politisch ausgenutzt“ worden.

„Ich habe hier und da Leute ihr Erstaunen oder ihre Verwirrung zum Ausdruck bringen hören. Was beunruhigend ist, ist, dass 4 Millionen Euro an europäischen Geldern zweckentfremdet werden könnten“, fügte er hinzu.

Später sagte er, er sei von der Schuld der Beteiligten überzeugt und habe keinen Zweifel daran, was als nächstes passieren werde.

„Jetzt gibt es zwei Dinge: Das Urteil wird bestätigt und das Europäische Parlament muss entschädigt werden. Das Europäische Parlament ist das Opfer, also dürfen wir die Rollen nicht vertauschen“, betonte er.

Mit einer Entscheidung des Berufungsgerichts wird noch im Sommer gerechnet. Der Zeitpunkt wird es Le Pen ermöglichen, ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 anzukündigen oder auch nicht.

Wenn ihre Verurteilung bestätigt wird, wird erwartet, dass sie ihr Angebot aufgibt und möglicherweise an den RN-Parteipräsidenten Jordan Bardella übergibt.

Für Marine Le Pen ist die Kassation das letzte Mittel

Wenn ihr Urteil bestätigt wird, könnte Le Pen jedoch noch eine letzte Möglichkeit haben, ihre politischen Ambitionen durchzusetzen: Berufung beim Obersten Gerichtshof einzulegen.

Christophe Soulard sagt, dass das Kassationsgericht, dessen Vorsitzender er ist, sein Urteil „wenn möglich“ vor der Präsidentschaftswahl fällen werde.

„Die Richter sind nicht realitätsfern. Sie sind sich bewusst, dass es 2027 eine Präsidentschaftswahl geben wird und dass Marine Le Pen offensichtlich eine wichtige Kandidatin ist, daher könnte der Zeitpunkt des Urteils Auswirkungen haben“, sagte er letzte Woche gegenüber Reportern.

„Wenn es ein Urteil gibt, das den Fall bestätigt, und es eine Berufung beim Kassationsgericht gibt, was noch nicht geschehen ist, dann wird das Kassationsgericht den Fall so schnell wie möglich behandeln“, erklärte er und fügte hinzu, dass dies „etwas ist, was wir regelmäßig tun“ und dass diese Behandlung nicht „besonders für Marine Le Pen“ wäre.

Im November sagte Le Pen jedoch, sie werde sich „selbstverständlich nicht“ zur Wahl stellen, wenn sie erneut verurteilt würde.

Einmischung der USA?

Während der Beginn des Berufungsverfahrens bevorsteht, befürchtet der Präsident des Gerichts, dass die Vereinigten Staaten das Ergebnis beeinflussen könnten.

Im März berichtete das deutsche Nachrichtenmagazin Der Spiegel, dass die Trump-Regierung erwäge, Sanktionen gegen die drei Richter zu verhängen, die den ersten Prozess leiteten. Die US-Regierung soll sie wegen der „Zensur“ von Le Pen kritisiert haben.

„Wenn solche Tatsachen bewiesen würden oder eintreten würden, würden sie eine inakzeptable und untragbare Einmischung in die inneren Angelegenheiten unseres Landes darstellen“, sagte Peimane Ghaleh Marzban, Präsident des Pariser Justizgerichts.

Wenige Tage nach Le Pens erster Verurteilung sagte US-Präsident Donald Trump, Le Pen sei das Opfer einer „Hexenjagd“ durch „europäische Linke, die sich der Gesetzespolitik bedienen, um die freie Meinungsäußerung zum Schweigen zu bringen“.

Die Trump-Administration erwägt Sanktionen gegen deutsche Beamte, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistische Organisation eingestuft hatte, die eine Gefahr für die Demokratie und die verfassungsmäßige Ordnung darstellt, berichteten inländische Medien.

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